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Freiwillige Leistungen mit Unverbindlichkeitsvorbehalt

(Bild: © iStock)

Steht eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers unter einem Unverbindlichkeitsvorbehalt, so kann der Arbeitgeber, der diese Leistung nicht mehr gewähren will, diese einfach einstellen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch. 

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2017, 22) als PDF und bei Lindeonline.

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