In einem aktuellen Erkenntnis hat sich das BFG mit der Besteuerung einer Vergleichssumme (Gehaltsnachzahlung), welche im Rahmen der Beendigung eines Dienstverhältnisses zur Auszahlung gelangte, beschäftigt. Diese Entscheidung bietet Anlass, die Besteuerung von Vergleichssummen überblicksmäßig wiederzugeben. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.
Entscheidung: BFG 21. 2. 2017, RV/4100050/2015
Norm: § 67 Abs 8 lit a EStG
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