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Einstufung als qualifizierter Sachbearbeiter

(Bild: © iStock)

Die korrekte Einstufung eines Dienstnehmers in das Tätigkeitsschema nach dem Kollektivvertrag kann sich in der Praxis im Einzelfall vor allem dann als schwierig erweisen, wenn der Kollektivvertrag relativ wenige Entscheidungsdeterminanten enthält. Dies unterstreicht ein Fall aus der aktuellen Rechtsprechung. Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2017, 18) als PDF und bei Lindeonline.

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