Errechnet und bezahlt der Arbeitgeber die Höhe eines Anspruchs aus dem Dienstverhältnis, so legt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag fest. Nimmt der Arbeitnehmer diesen Betrag zunächst ohne Beanstandung an, erhebt aber nach Ablauf einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist Nachforderungen, so sind diese Nachforderungen verfallen. Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.
Entscheidung: OGH 27. 1. 2017, 8 ObA 75/16m
Norm: § 1486 Z 5 ABGB
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