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Wer einen Pool von Pflegekräften zur Auswahl hat, die sich etwa die Einsatztage aussuchen können und die Befugnis zur freiberuflichen Ausübung haben, kann nicht von der Selbständigkeit dieser Pflegekräfte ausgehen. (Bild: © iStock)

Wer einen Pool von Pflegekräften zur Auswahl hat, die sich etwa die Einsatztage aussuchen können und die Befugnis zur freiberuflichen Ausübung haben, kann nicht von der Selbständigkeit dieser Pflegekräfte ausgehen. (Bild: © iStock)

Wer einen Pool von Pflegekräften zur Auswahl hat, die sich etwa die Einsatztage aussuchen können und die Befugnis zur freiberuflichen Ausübung haben, kann nicht von der Selbständigkeit dieser Pflegekräfte ausgehen. (Bild: © iStock)

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