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Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. (Bild: © iStock)

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. (Bild: © iStock)

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. (Bild: © iStock)

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