Bilder

Wird eine Erfolgsprämie freiwillig jährlich gewährt, ist diese Prämie eindeutig als Sonderzahlung zu werten. (Bild: © iStock)

Wird eine Erfolgsprämie freiwillig jährlich gewährt, ist diese Prämie eindeutig als Sonderzahlung zu werten. (Bild: © iStock)

Wird eine Erfolgsprämie freiwillig jährlich gewährt, ist diese Prämie eindeutig als Sonderzahlung zu werten. (Bild: © iStock)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.