Die Regierung hat nach langem Hin und Her letzte Woche doch noch den Beschäftigungsbonus beschlossen. Anträge sollen ab 1. 7. 2017 möglich sein. Die Förderbank Austria Wirtschafts Service (aws) fühlt sich für den erwarteten Ansturm gewappnet, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.
Wien (APA/red) – Das Wirtschaftsministerium habe aws schon Anfang Juni mit allen notwendigen Vorbereitungsarbeiten beauftragt. Die IT-Ressourcen seien aufgerüstet worden, die Mitarbeiter werden für Beratungsgespräche geschult. Geplant sei ein Servicecenter, das per Telefon und Mail auf Anfragen rasch reagieren könne. Die Förderungsrichtlinien, auf deren Basis die Vergabe der Förderungen erfolgt, werden mit 1. 7. 2017 in Kraft treten.
Für neu geschaffene Jobs soll die Hälfte der Lohnnebenkosten zurückerstattet werden
Wenn nur ein Arbeitsplatz angemeldet wird, sollte der Antrag „innerhalb von wenigen Minuten gestellt werden können“. Wenn mehr als 20 Arbeitsverhältnisse gleichzeitig zur Förderung angemeldet werden, werde es ein eigenes Tool geben. Frühestens am 1. 7. 2018 kann es zu den ersten Auszahlungen kommen. Der Beschäftigungsbonus sieht vor, dass für neu geschaffene Jobs die Hälfte der Lohnnebenkosten vom Staat zurückerstattet werden. Für die Maßnahmen sind bis 2023 2 Mrd Euro vorgesehen.