wir warten noch auf den üblichen Gesetzesänderungsmarathon zur Jahresmitte. Im Vorfeld gibt es derzeit nur eine für die Personalverrechnung äußerst relevante Neuerung bzw de facto Nicht-Neuerung: Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wurde (neuerlich) aufgeschoben – aktuell geplanter Start ist nunmehr der 1. 1. 2019.
Mittätige GmbH-Gesellschafter (Geschäftsführer), die neben geringfügigen Entgelten für deren Tätigkeit Sozialleistungen beziehen, unterliegen einem sehr strengen Monitoring der jeweiligen Verwaltungsträger. Dass ein Nebeneinander von Sozialleistung (konkret einer vorzeitigen Alterspension) und Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung in manchen Fällen doch möglich ist, zeigt eine Entscheidung des OGH, die Ihnen Christa Kocher aufbereitet hat.
SEG-Zulagen sind ein Dauerbrenner in der GPLA. Dabei muss der Personalverrechner einerseits über das Thema der Angemessenheit diskutieren und andererseits, ob tatsächlich eine schmutzige, gefährliche oder erschwerte Arbeit geleistet wird. Hinsichtlich der Angemessenheit hat die Praxis durch die BFG-Judikatur wiederum einen Rückschlag erlitten, da sich das BMF genötigt sah, den Versuch einer bundeseinheitlichen Angemessenheitsgrenze in den LStR 2002 wieder zurückzuziehen – Roman Fragner hat dazu nähere Details.
Ob Veranlagungen nach dem Bezug von Bildungsteilzeitgeld zu einer Überraschung für den Steuerpflichtigen führen (müssen), erfahren Sie von Michael Seebacher.
Die Unterscheidung zwischen grenzüberschreitender Dienstleistung und grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung ist nach wie vor eine Wissenschaft für sich, mit er es sich aus abgabenrechtlicher Sicht allerdings jedenfalls zu beschäftigen gilt – Petra Vrignaud hat diesbezüglich in unserer Rubrik „PV international“ wiederum zwei Sachverhalte erläutert.
Ich wünsche Ihnen einen lauen Sommerbeginn!
Ihre Monika Kunesch