Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

wir warten noch auf den üblichen Gesetzes­änderungsmarathon zur Jahresmitte. Im Vorfeld gibt es derzeit nur eine für die Personalver­rechnung äußerst relevante Neuerung bzw de facto Nicht-Neuerung: Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wurde (neuerlich) aufgeschoben – aktuell geplanter Start ist nunmehr der 1. 1. 2019.

Mittätige GmbH-Gesellschafter (Geschäftsführer), die neben geringfügigen Entgelten für deren Tätigkeit Sozial­leistungen beziehen, unterliegen einem sehr strengen Monitoring der jeweiligen Verwaltungsträger. Dass ein Nebeneinander von Sozial­leistung (konkret einer vorzeitigen Alterspension) und Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung in manchen Fällen doch möglich ist, zeigt eine Entscheidung des OGH, die Ihnen Christa Kocher aufbereitet hat.

SEG-Zulagen sind ein Dauerbrenner in der GPLA. Dabei muss der Personalverrechner einerseits über das Thema der Angemessenheit diskutieren und andererseits, ob tatsächlich eine schmutzige, gefährliche oder ersch­werte Arbeit geleistet wird. Hinsichtlich der Angemessenheit hat die Praxis durch die BFG-Judikatur wiederum einen Rückschlag erlitten, da sich das BMF genötigt sah, den Versuch einer bundeseinheitlichen Angemessenheitsgrenze in den LStR 2002 wieder zurückzuziehen – Roman Fragner hat dazu nähere Details.

Ob Veranlagungen nach dem Bezug von Bildungsteilzeitgeld zu einer Überraschung für den Steuer­pflichtigen führen (müssen), erfahren Sie von Michael Seebacher.

Die Unterscheidung zwischen grenzüberschreitender Dienst­leistung und grenzüberschreitender Arbeitskräfteüb­erlassung ist nach wie vor eine Wissenschaft für sich, mit er es sich aus abgaben­rechtlicher Sicht allerdings jedenfalls zu beschäftigen gilt – Petra Vrignaud hat diesbezüglich in unserer Rubrik „PV international“ wiederum zwei Sachverhalte erläutert.

Ich wünsche Ihnen einen lauen Sommerbeginn!

Ihre Monika Kunesch

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