In der Praxis erhalten Arbeitgeber des Öfteren Anfragen des Gerichts bezüglich des Einkommens eines Arbeitnehmers. Die vorliegende Entscheidung des OGH erleichtert dem Arbeitgeber den „Spagat“ zwischen Auskunftspflicht und Datenschutz zumindest in Bezug auf Unterhaltsauskünfte ( OGH 23. 2. 2016, 6 Ob 225/15d).
Veröffentlicht am 12.6.2017
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