Alle Artikel mit dem Schlagwort: Kündigungsentschädigung

PV-Info KW37-38/2019

Die Themen vom 13.09.2019 bis zum 26.09.2019:
– Brexit – Entsendungen landen in der Ungewissheit
– Konventionalstrafe trotz rechtsunwirksamer Konkurrenzklausel
– Kündigungsentschädigung bei berechtigtem Austritt des Dienstnehmers
– Kündigungsentschädigung bei formwirdiger Beendigung des Lehrverhältnisses in der Probezeit?
– Bemessungsgrundlage für Beendigungsansprüche gemäß §2a AVRAG
– Sozialversicherungsrechtliche Verjährungsfristen und GPLA

PV-Info KW29/2019

Die Themen vom 19.07.2019 bis zum 25.07.2019:
– Lohnverrechnungspezifisches zum Sabbatical
– Bezahlte Pausen – Beendigung einer betrieblichen Übung
– Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung
– OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin
– Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG
– Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
– Besteuerung einer als „freiwillig Abfertigung“ bezeichneten Zahlung

Krankenstand

Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung

Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeits­verhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unbe­rechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatz­leistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeits­verhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin

Der OGH hat in Bestätigung der übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen ausgesprochen, dass dann, wenn der gemäß § 25 IO ausgetretene Arbeitnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre, aus besonderen Gründen keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche hat, ihm keine Kündigungsentschädigung zusteht.