Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Beitragsnachweisungen für Februar 2018 enden für Konten mit und ohne SEPA-Lastschrift-Mandat mit Mitte März.
Die Beitragsnachweisungen für Februar 2018 enden für Konten mit und ohne SEPA-Lastschrift-Mandat mit Mitte März.
Im Februar endet unter anderem die Vorlagefrist der Beitragsnachweisungen für Jänner 2018, die Schwerarbeitsmeldungen für 2017 sind bis spätestens 28. 2. 2018 zu übermitteln und der elektronische Jahreslohnzettel ist mittels ELDA bis 28. 2. 2018 zu melden.
Die Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen für Dezember 2017 endet am 10.1.2018 bzw. am 15.1.2018, die Übermittlung für Schwerarbeitsmeldungen für 2017 am 28.2. und die Meldung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge für geringfügig Beschäftigte bei jährlicher Zahlung ist bis 8.1.2018 vorzunehmen.