hallo Martin,
Danke für deine rasche Antwort.
Bis jetzt wurde in unserer Kanzlei bei keiner Prüfung diese Feiertagszuschläge beanstandet.
Meiner Meinung nach wäre diese pflichtige Behandlung der Feiertagszuschläge am Ende der Saison zu den frei abgerechneten Feiertagszuschlägen für die richtig zugewiesenen Feiertage eine schlechter Stellung des Dienstnehmers? ❓
Liebe Grüße Wolfgang01