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  • #21738

    hallo mathias!

    herzlichen dank für deine sehr hilfreichen antworten.

    beste grüße
    michaela

    #21736

    hallo matthias,

    danke für deine antwort. könntest du dir die folgenden passagen aus dem kv bitte durchsehen:

    gemäß kv:
    Abs. 2 „Allen Angestellten gebührt – neben dem 13. Monatsgehalt – einmal in jedem Kalenderjahr ein Urlaubszuschuss als 14. Monatsgehalt in Höhe des im Monat der Auszahlung gebührenden Monatsgehaltes.“
    weiters
    Abs. 7 „Über das 13. Gehalt hinausgehende Zahlungen können auf das 14. Gehalt angerechnet werden, doch gelten Leistungs-, Erparnis- oder Erfolgsprämien, die im Hinblick auf eine bestimmte Leistung einmal oder mehrmals jährlich ausbezahlt werden, ferner echte Bilanzgelder, die nur den einzelnen Angestellten für die Mitarbeit bei der Bilanzerstellung gewährt werden, nicht als Sonderzahlungen iSd Abs.2“

    ist damit die monatliche prämie, die als vergütung für die übernahme der prokura bezahlt wird, nicht in die sz miteinzubeziehen?
    und dann noch etwas:
    es wurden bis april überstundenpauschale (echte; extra ausgewiesen) bezahlt und auch in den vorjahren beim 13. u. 14. gehalt berücksichtigt. ab mai ist die überstundenpauschale gestrichen (es werden auch keine überstunden bezahlt). jetzt stellt sich die frage, ob nicht ein durchschnitt des pauschales im urlaubsgeld berücksichtigt werden muss oder ist es somit ab streichung kein gehaltsbestandteil mehr?

    besten dank im voraus u. lg

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