weiti

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  • #22542

    Hallo Sabine,
    ist denn eurem Mitarbeiter bewusst, was ihn 1 Monat unbezahlter Urlaub kostet (er muss ja auch DG-Anteile zahlen)? Wenn ihr dem Mitarbeiter helfen wollt, wäre doch zu überlegen, ob man nicht eine VB treffen könnte, dass MA zB 2 Monate lang nur 50 % des Gehaltes bekommt (sofern es sich DN leisten kann), in diesem Zeitraum während 4 Wochen voll arbeitet und dann 4 Wochen Zeitausgleich nimmt, die er sich damit erarbeitet hat. Anschließend noch Urlaubskonsum dazu genehmigen. Was spricht dagegen, wenn DN und DG einverstanden sind?
    lg
    weiti

    #20297

    Hallo Maria,
    wenn der DN sein Studium abgeschlossen hat, würden wir ihm die „Regeldauer“ für das Hochschulstudium nach Vorlage des Diploms anrechnen. Für 4 Jahre Schulzeiten rechnen wir 3 Jahre und 10 Monate als Vordienstzeiten für den Urlaub an. Solange das Studium nicht abgeschlossen ist, rechnen auch wir diese Zeiten nicht an, das ist korrekt. Wir achten auch immer darauf, dass Zeiten des Studiums und dazu gegebenenfalls parallel Arbeitsjahre nicht doppelt angerechnet werden.
    lg
    weiti

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