Hallo Sabine,
ist denn eurem Mitarbeiter bewusst, was ihn 1 Monat unbezahlter Urlaub kostet (er muss ja auch DG-Anteile zahlen)? Wenn ihr dem Mitarbeiter helfen wollt, wäre doch zu überlegen, ob man nicht eine VB treffen könnte, dass MA zB 2 Monate lang nur 50 % des Gehaltes bekommt (sofern es sich DN leisten kann), in diesem Zeitraum während 4 Wochen voll arbeitet und dann 4 Wochen Zeitausgleich nimmt, die er sich damit erarbeitet hat. Anschließend noch Urlaubskonsum dazu genehmigen. Was spricht dagegen, wenn DN und DG einverstanden sind?
lg
weiti