Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
18.4.2007 um 7:37 Uhr #19025
Hallo Roland!
Meine Kollegen und ich haben dies, so wie du gemeint hast, überprüft welche Merkmale nun überwiegend sind. Wir sind alle der Meinung das dies kein freier Dienstvertrag sein kann, da ja doch eine Weisungsgebundheit gegeben ist bzw. das mit dem Vertretungsrecht auch nicht wirklich gegeben ist.
Ich bin dir sehr dankbar für deine Hilfe!!
lg vsdg17.4.2007 um 14:39 Uhr #19023Also um meine Frage etwas genauer zu definieren, habe ich soeben das Tätigkeitsprofil dieser Seniorenbetreuerin erhalten.
Diese soll Veranstaltugen für alle Bewohner organisieren, Gespräche mit dem Umfeld der Bewohner führen und Kontakte pflegen. Ist für fast alle Probleme der Bewohner zuständig. Wirkt bei der Einführung und Schulung neuer Mitarbeiter im Bereich Seniorenbetreuung etc mit bzw. organisiert diese und stellt Tages-, Wochen- und Monatspläne der Aktivitäten zusammen und dokumiert die Aktivitäten für jeden einzelnen Bewohner.
Ich hoffe es kann mir hier jemand Auskunft geben, hab nämlich bis jetzt noch nicht wirklich was gefunden.
lg eure vsdg23.2.2007 um 12:47 Uhr #18852Hallo Toni!
Also ich hab da mal im „Ortner“ gestöbert und hab auf Seite 151 eine Vereinbarung bzgl. eines Widerrufsvorbehalts gefunden, zwar für freiwillige Zuwendungen, aber ich denke man könnte dies auch als Vorlage verwenden.
Zusätzlich hätte ich noch einen Link:http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=297043&DstId=4851&StID=157293
Dort steht auf Seite 2 unten ein Text diesbezüglich.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.lg und schönes Wochenende 😀
22.11.2006 um 8:51 Uhr #18574Sehr geehrter Herr Kurzböck, lieber Martin!
Danke für die Hilfe die ich von Ihnen erhalten habe.
Bezüglich der Antwort von Herrn Kurzböck, kann ich nun die zusätzlichen Informationen bekannt geben bzw. die genaue Konstellation:
AN –> Hauptwohnsitz Österreich, beschäftigt in Deutschland
DG –> Sitz ist in Österreich
Beschäftiger –> Deutschland
deutsches Recht –> deutsche Steuerrecht (SV und LSt. mäßig mittlerweile auch schon, soweit ich weiß)
KV –> Arbeiter in der ArbeitskräfteüberlassungHeute erhielt ich eigentlich die genaue Frage, die beantwortet werden soll. Und zwar wie das ist mit den Reisekosten bzw. Tagessätzen die der AN erhält, welche in Österreich ja frei sind. Sind diese in Deutschland, also nach deutschem Recht, auch frei?
Danke schon mal im Voraus
lg eure vsdg22.11.2006 um 8:40 Uhr #18567Lieber Herr Kraft!
Dankeschön für die Auskünft!! Hat mir echt weitergeholfen.
Lg vsdg17.11.2006 um 11:28 Uhr #18571Bzgl. der Frage gibt es noch eine kleine Zusatzinfo, diese DN sind alles Leiharbeiter sprich der DG ist eine Leiharbeitsfirma.
7.11.2006 um 7:31 Uhr #18467Sehr geehrter Herr Roland, sehr geehrter Herr Kurzböck!
Ich bedanke mich recht herzlich für die Auskünfte. 😆 Das hat mir wirklich sehr weiter geholfen.
Liebe Grüße
vsdg19.10.2006 um 7:38 Uhr #18397Dankeschön für die Auskünfte! Jedoch hab ich zur Antwort von Herrn Kraft eine Frage. Muss ich nun die Bezüge aufrollen? Das mit den laufenden Bezügen verstehe ich, aber ich bin mir nicht sicher wie das mit dem Aufrollen ist? Da im Auszahlungsmonat ja die Höchstbemessung überschritten wird.
-
AutorBeiträge