Sehr geehrter Herr Kraft,
danke für Ihre Antwort, Sie haben mir schon etwas weitergeholfen.
Besteht eigentlich die Möglichkeit die 5 Jahresfrist durch Unterbrechung der Auslandsentsendung wieder neu aufleben zu lassen? Wenn ja, gibt es eine Mindestfrist, wie lange unterbrochen werden müsste.
Danke
Veronika