Ulrike1

Verfasste Forenbeiträge

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  • #21781

    Hallo Roland,

    danke für Deine ausführliche Stellungnahme.

    Besten Gruß Ulrike

    #22049

    Hallo Roland, allerbesten Dank für Deine Stellungnahme, lieben Gruß Ulrike

    #21999

    Hallo Roland, ich danke Ihnen für Ihre -wie immer- verlässliche Rückmeldung.
    Darf ich Ihnen in einem anderen Zusammenhang eine Frage stellen, die ich hier im Forum schon mal gepostet habe, wir in unserem Unternehmen jedoch immer noch nicht schlau genug sind, wie wir diesen Sachverhalt klären können:

    Unser Mitarbeiter erhält auf Basis der im Vorjahr getätigten Umsätze in seinem Vertriebsbereich eine Provision, die durch 14 Teilzahlungen im Jahr 2009 (12 x laufender Bezug/ 2 x Sonderzahlung) ausbezahlt werden sollte (über diesen Auszahlungsmodus gibt es eine schriftliche Vereinbarung durch beide Vertragspartner unterzeichnet).
    Wider Erwarten kam es nun zu einer Kündigung seitens des Dienstgebers (Ende Dienstverhältnis 30.11.2009), sprich ich habe keine Möglichkeit den 14. Teil der ausstehenden Provision im Dezember auszuzahlen. Ich muss somit das letzte 14tel des laufenden Anteils auch in der Novemberabrechnung berücksichtigen.
    Kann dieser Umstand nun die besondere Abrechnungsmodalität (2/14 der Gesamtprovision zu Sonderzahlungskonditionen) gefährden?
    Haben Sie hier Erfahrungswerte bzw. eine Idee wie man solch einen Fall für alle Beteiligten (DN, DG, Behörde) zufriedenstellend abwickeln kann.

    Besten Dank und schönen Gruß
    Ulrike

    #21997

    Besten Dank Herr Roland für den Hinweis auf den §8 Abs.3 AngG.
    Ist Ihrer Meinung nach ein Verhinderungsgrund im familiären Bereich nach diesem Paragraph z.B. auch die notwendige Betreuung eines nicht erkrankten Geschwisters, wenn die ansonsten betreuende Mutter durch einen Krankenhausaufenthalt an der Betreuung verhindert ist?

    Eine Frage hätte ich noch: ist nicht die 2. Woche §16 Abs.2(UrlG) nur für die notwendige Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat? Ich hatte das bei meiner ursprünglichen Fragestellung übersehen, und allein aufgrund dessen, da es sich nicht um einen solchen Fall handelt, kann die Freistellung nicht aus diesem Titel gewährt sein.
    Ich bin jetzt aber aufgrund Ihrer Definition ein wenig verwirrt, ist dies nicht die Definition des Anspruches für die 1. Woche Freistellung?
    Danke für Ihre Hilfe,
    mit bestem Gruß
    Ulrike

    #21908

    Hallo Petra,

    danke für die Information. Hat der Prüfer auch verraten, wie man in solchen Fällen vorgehen sollte?? Denn es ist ja denkbar (und sicherlich bei uns kein Einzelfall), dass DN & DG sich für eine solche Varaiante der Provisionsauszahlung schriftlich einigen, und noch bevor der 14. Zahlbetrag an den DN ging, das DV aus welchen Gründen auch immer, zu Ende geht.

    Danke für Deine Nachricht
    besten Gruß Ulrike

    #21232

    Hallo Martin, ich komme nun auf meinen Eintrag und Ihre Antwort aus Februar 2009 zurück.
    Ich habe nun das Problem, dass es zu einer Beendígung des Dienstverhältnisses kam (DG Kündigung). Ende DV (30.11.2009 ) noch vor Auszahlung des vereinbarten 14. Teilbetrages – ich kann somit die Vereinbarung, dass die Provision auf 14 x ausbezahlt wird nicht einhalten. Ich muss nun auf 13 x auszahlen, sprich den 14. Teilbetrag, der eigentlich für die Abrechnung Dezember vorgesehen gewesen wäre bereits im November als laufenden Bezug abrechnen. Gibt es hier etwas Wesentliches zu bedenken? Besten Dank für Ihre Info, lg Ulrike

    #21833

    Hallo Roland,

    besten Dank für Ihr -wie sooft- rasches und eindeutiges Statement, lieben Gruß Ulrike

    #20885

    Hallo Roland,

    danke für Deine sehr prompte Stellungnahme. Ich werde Deine Inputs sogleich in die Abrechnungen einfließen lassen.

    Besten Dank und schönen Tag noch
    lg Ulrike

    #19774

    Hallo Roland,

    ok, der Sachverhalt wird nun klar.

    Toller Support, den Du da leistest, liebe Grüße Ulrike

    #20856

    Hallo Roland,

    allerbesten Dank für Deine wirklich ausführliche Stellungnahme. Deine Ausführungen sind immer eine tolle Hilfestellung.
    Sorry für mein spätes Dankeschön!

    Schönen Abend noch & liebe Grüße
    Ulrike

    #19771

    Hallo,

    diese Anfrag ist zwar alt, aber ich muss hierzu auch noch eine Frage stellen: wie berechnet sich in so einem Fall die Abfertigung bei „einvernehmlicher“ Lösung des DV? NAZ vor Karenzierung oder nach dem aktuellen Teilzeitgehalt? Eine Dienstnehmerin, die sich in Elternteilzeit befindet, ist doch kündigungsgeschützt?

    allerbesten Dank für hilfreiche Unterstützung!
    beste Grüße
    Ulrike

    #20716

    Lieber Roland,

    besten Dank für die rasche Hilfestellung! Hat mir sehr weitergeholfen.
    Danke auch für den Hinweis mit der Veranlagung.

    Schönen Tag noch
    lg Ulrike

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