Sehe das auch so. Nur unser Gerichtspfleger will davon nichts gehört haben. Werde es nochmals versuchen. DANKE
Ich lasse mir die Steuerpflicht immer schriftlich geben. DN wird erst steuerfrei gestellt wenn ich das Formular im Personalakt habe.
lg toni
Hallo,
ich würde den Monat nehmen, in dem die DN in den MS getreten ist. Für die Zeit des MS übermittelt die Kasse ein L16.
LG toni
Hallo,
ich würde die Kündigungsmöglichkeit immer vereinbaren und immer für beide Seiten. Entweder laut KV oder länger laut Vereinbarung. Erst für Befristungen die länger als 5 Jahre dauern gibt es ein automatische Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Moanten.
LG TONI 🙄 ➡
Hallo,
würde mal mit der Kasse abkären, ob es sich um neuerliche Erkrankungen handelt oder um Fortführung des Krankenstandes. Dann kann man weiterentscheiden.
LG
TONI
Bin der Meinung, die müsstens eigentlich als erster wissen.
danke
Habe den Dienstnehmer pflichtig gestellt. Aber in der TGKK in IBK bekomme ich diese Aussage trotz 2maligem Nachfragen.
Die Person ist Dienstnehmer ohne Beteiligung und handelsrechtlicher Geschäftsführer. Bin der Meinung nur KU frei.
Müsste doch stimmen.
Danke toni