Hallo,
es geht mir nicht um die Steuer sondern ums Arbeitsrecht und auch um die Ak. Dn hat o.a. Vereinbarungen unterschrieben, leistet aber trotzdem wesentlich mehr Überstunden als im Gehalt Platz haben. Gleitzeitvereinbarung gibt es. Ist nun der DG verpflichtet den DN nach Hause zu schicken. Oder sind Saldokappungen so erlaubt. Kann der Dienstnehmer nicht mit den Aufzeichnungen zur AK gehen und von konkludenter Handlung sprechen.
Danke tomtom
tippfehler
Danke,
hast mir weitergeholgen.
Liebe Grüße aus Tirol
Es handelt sich um 2 Tag die sich jetzt nicht mehr ausgehen, lfd Urlaubsjahr
danke
Hallo,
ich würde schon Dienstverträge ausstellen, würde mich auf den damals mündlich geschlossenen DV beziehen und jetzt die Punkte schriftlich festhalten und von beiden Seiten unterfertigen lassen.
tomtom
Hallo,
ich würde die Dienstnehmerin nicht abmelden arbeitsrechtlich, sondern die Dienstnehmerin auffordern, zur Arbeit zu erscheinen oder den Grund der Nichtmeldung bekanntzugeben. Viele Dienstnehmer wissen nicht, dass sie eine Karenzvereinbarung treffen sollten. Aber einfach abmelden sehe ich als Problem. Geschützte DN.
tomtom
Hallo,
Zu berücksichtigen sind die Zusammen- und die Anrechnungsbestimmungen
Man rechnet alle Zeiten zum Dienstgeber zusammen (Achtung auch Unterbrechungen bis 3 Monate außer bei KG DN, verschuldete Entlassung oder unbegründetem Vorzeitigen Austritt)
Und die Anrechnungsbestimmungen:
# Dienstzeiten aus DV Inland oder EWR, oder Zeiten Selbständigkeit wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben. Anrechnung max 5 Jahre.
# Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule bis Max 4 Jahre
# Hochschulstudium positiv abgeschossen dann max 5 Jahre.
Aber maximal 12 Jahre bei zutreffen aller 3 Punkte. Es ist die Pflicht des Dienstgebers diese Zeiten zu hinterfragen.
fg
tomtom