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8.6.2009 um 19:27 Uhr #20796
Hallo Andrea,
danke für deine Antwort, aber bei den Angestellten rechnet man immer 115%, bis maximal den zweifachen Gehalt. (KV- 1389,– Ist Lohn 1500, SZ dann 1597 Euro). Ist das so korrekt?
Noch eine Frage: Die Probezeit beträgt bei Arbeitern automatisch 14 Tage, aber bei den Angestellten muss ich ein Monat vereinbaren?
Danke tomtom
30.3.2007 um 19:22 Uhr #18978Hallo,
der SB ist ja ein steuerpflichtiger Bezug und schließt deshalb das PP nicht aus. Es können auch noch die fiktiven Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte SV -frei belassen werden.
LG tomtom
24.1.2007 um 13:41 Uhr #18761Hallo,
dann ist der Private Dienstgeber mit allen Rechten und Pflichten und muss meines Erachtens auch einen L16 austellen.
LG
tomtom23.1.2007 um 15:30 Uhr #18759Hallo,
handelt es sich um diesen Dienstleistungsscheck oder um einen DN der auch monatlich abgerechnet wurde?
LG tomtom
26.11.2006 um 15:32 Uhr #18599Hallo,
würde vorerst nachsehen was der KV zur Rückrechnung UZ/WR sagt. Sieht der KV die Rückrechnung vor oder sagt nichs zu diesem Thema, würde ich aliquotieren und die Érsatzleistung wie immer berechnen.
Schönes Wochenende
TOMTOM19.11.2006 um 17:18 Uhr #18583Bin auch Ihrer Meinung und würde dies auch auf die Rückstellungen überleiten.
Danke TOMTOM
19.11.2006 um 17:14 Uhr #18492Es geht nicht um die Bezahlung sondern nur um die Steuerfreiheit. Der DN bekommt laut KV bezahlt nur die Frage ist ob steuerfrei oder pflichtig.
Aber ich glaube jetzt haben wir Klarheit.
DANKE TOMTOM
18.11.2006 um 14:48 Uhr #18490Der DN arbeitet von So – Do und zwar am So von 24 bis 6, die restliche Woche von 22 bis 6. Und dann Frühschich, Spätschicht usw.
Die Überstunde passiert am Sonntag, denn da kommt der DN um 22 und nicht um 24 Uhr.
Wir kommen aber auf keine überwiegende Nachtarbeit.
Vielleicht kann uns so nochmals wer helfen. Habe einen GPLA-Prüfer kontaktiert und der besteht auf 3 Überstunden.
Danke TOMTOM
7.11.2006 um 14:28 Uhr #18451Herzlichen Dank Herr Kurzböck,
aber bis jetzt wurde die Lohnsteuer in Österreich abgeführt ohne Rücksicht auf die Sozialversicherung. Das heißt der Deutsche Konzern bezahlt die SV aber der Dienstnehmer in Österreich vom Bruttoverdienst die Lohnsteuer.
Ist für mich eine neue Konstellation. Stimmt es dann Lohnsteuer ohne Rücksicht von SV – Abzügen.
DANKE VIELMALS
3.11.2006 um 14:55 Uhr #18449Danke für die Antwort,
aber die Bezüge laufen über die österreíchische Firma und nicht über Deutschland.
Nur die SV läuft derzeit über D. Und das ist meine Frage, gibt es so was?
Danke
tomtom26.10.2006 um 10:31 Uhr #18311Hallo,
danke für die Antwort, bei den Exekutionen natürlich nicht nur bei Wohnung, Auto, SB usw.
Danke Tomtom
8.10.2006 um 8:12 Uhr #18343Sehr geehrter Herr Kraft,
vielen Dank für die rasche Antwort. In die Zuschläge gehören die SEG und alle sonstigen Zulagen auf jeden Fall hinein.
Wäre es dann in Ordnung, wenn man die Zulagen pflichtig abrechnet und für die gesamte Arbeitszeit incl Feiertag und Urlaub usw.. Oder ganz genaue Aufzeichnugen, das wird aber eher schwierig sein dies zu bekommen. Habe die LV neu übernommen und möcht zumindest ab jetzt richtig abrechnen.
Danke tomtom
7.10.2006 um 7:12 Uhr #18329Hallo,
ich würde es so sehen, dass der DN die Überstunden innerhalb von 3 Monaten ab Ende DV geltend machen muss, sonst verfallen sie. Und er bekommt sie nur für die letzten 6 Monate.
Fallfristen sind meist kurze Fristen, das heißt die Stunden sind zwar verfallen aber noch nicht verjährt. Sobald sie verjährt sind erlischt das Klagsrecht.
Gruß
tomtom
4.10.2006 um 21:57 Uhr #18309Hallo,
aber jetzt hab ich ne neue Frage, wie Vorsteuer, bin kein Buchhalter nur Personalverrechner aber das ist jetzt neu für mich. Steuer hab ich bei SB und Exekutionen. Jetzt bei Reisekosten auch?
Jetz ist die alte Frage geklärt, aber die neue da. Wie immer 😀 😀 😀
21.9.2006 um 14:01 Uhr #18229sehe das auch so. Nur in der Firma wird das schon seit Jahren so gemacht.
Es wird einfach am Monatsende der Saldo Überstunden auf Null gestellt.
Wenn zum Beispiel eine All incl. Vereinbarung gemacht wurde, werden die Überstungen zwar aufgezeichnet, aber immer wieder auf Nullgestellt und auch nicht kontrolliert, ob sie Platz haben oder nicht. Bin der Meinung man müsste jedes Monat prüfen ob die Üst platz haben und falls nicht, müsste man sie ausbezahlen. Oder den DN daraufhinweisen, das er sie nicht machen soll. Nur immer arbeiten lassen und nicht bezahlen, das kanns ja nicht sein. Kann nicht auch der Prüfer diese Stunden alle nachrechnen. Oder soll man die Aufzeichnungen anders führen?Danke
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