tobias

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  • #19963

    Hallo Eva,

    wenn laut seinem Dienstvertrag sein Arbeitsplatz zu Hause ist und er von dort aus Kunden aufsucht ist das Kilometergeld steuerfrei, wenn er jedoch, wie laut Deiner Frage ersichtlich, einen fixen Arbeitsplatz eingerichtet hat, handelt es sich nicht mehr um ein vorübergehendes Verlassen der Arbeitsstätte und es stünde ihm die steuerfreie Auszahlung nur bis zum Ende des Monats, in dem diese Fahrten das erstemal überwiegen zu. (> als 10 Tage im Kalendermonat).
    Ab dem Folgemonat wären das Kilometergeld steuerpflichtig.

    LG,
    tobias

    #20499

    Hallo Markus,

    folgende Überlegung für Deine Verhandlung: Du erhältst wahrscheinlich ein 13. und 14. Bruttogehalt als Urlaubszuschuß und Weihnachtsgeld; wenn sich Dein Gehalt in Form von Geld und dem Sachbezug für das Auto zusammensetzt, würde das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld aber im Normalfall nur vom Bruttogehalt ohne Sachbezug rechnen.
    Es sei denn, Du vereinbarst ausdrücklich, daß der Sachbezug für die Bemessung mitgerechnet wird.

    MfG,
    tobias

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