Hallo Eva,
wenn laut seinem Dienstvertrag sein Arbeitsplatz zu Hause ist und er von dort aus Kunden aufsucht ist das Kilometergeld steuerfrei, wenn er jedoch, wie laut Deiner Frage ersichtlich, einen fixen Arbeitsplatz eingerichtet hat, handelt es sich nicht mehr um ein vorübergehendes Verlassen der Arbeitsstätte und es stünde ihm die steuerfreie Auszahlung nur bis zum Ende des Monats, in dem diese Fahrten das erstemal überwiegen zu. (> als 10 Tage im Kalendermonat).
Ab dem Folgemonat wären das Kilometergeld steuerpflichtig.
LG,
tobias