Halle Andrea!
Wir hatten ebenfalls gerade einen Todesfall und haben diesen mit dem Todestag (arbeitsrechtliches Ende) abgemeldet. EE kann auch nur der Todestag sein. Fällt eine Urlaubsersatzleistung an, so ist diese sowohl für den laufenden Anteil als auch für die Sonderzahlungen SV frei, da eine Verlängerung der Pflichtversicherung nicht gegeben ist.
Liebe Grüße
Tina