Jetzt hab ich noch eine Frage:
In meinem normalen Arbeitsvertrag ist eine Aliquotierung eingetragen falls ein Kurs besucht wird.
Ist diese Klausel in einem normalen Arbeitsvertrag gültig?
Dachte man muss immer eine extra Vereinbarung abschließen?
Ist es besser wenn ich gleich bei der Kündigung anmerke dass ich nichts zurückzahle oder erst wenn ich die Endabrechnung (mit abgezogenen Kurskosten) erhalten habe?
Hallo, danke für deine Antwort! Hat mir echt geholfen.
Wie gehe ich am besten vor?
Sofort bei der Kündigung anmerken dass ich nichts zurückzahle?
Beziehungsweise wie kann ich am besten belegen dass ich im Recht bin?
Der Dienstnehmer verpflichtet sich den Gesamtbetrag (Kurskosten+Dienstfreistellung) zurückzuzahlen falls das Dienstverhältnis vor 36 Monaten ab Beginn des Kurses beendet wird.
Sonst ist über die Rückzahlung nichts angegeben.
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