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29.3.2018 um 16:33 Uhr #26397
the brain
TeilnehmerHallo Alex69,
Variante 1 ist die Richtige. über die Lohnaverrechnung, explizit über das Lohnkonto gehören die 12 * 25 oder einmal 300 abgerechnet.
lg
hubert k.
20.2.2018 um 16:54 Uhr #26295the brain
TeilnehmerHallo Konram,
einfach in dem Monat abrechnen, in dem die Kilometergeldabrechnung abgegeben wurde.
Aufrollen ist möglich, aber umsonst bzw. nicht notwendig.
Allerdings wenn es um sehr sehr viele Kilometer geht ist die Jahres Höchstgrenze zu berücksichtigen!
lg
hubert k.
28.12.2017 um 8:19 Uhr #26066the brain
TeilnehmerLiebe Patrizia,
ja das ist so sein Holzkreuz mit den Tischlern und vor allem mit den Kollektivverträgen. Die (nicht die Tischler) werden so geschrieben, dass jeder/jede sich das herauslesen kann (oder will), was gerade IN ist.
Ich kenne den Tischler KV wenig bis gar nicht und getraue mir Dir keine Empfehlung zu geben, wenngleich ich Deinem Vorgänger eher zustimme.
Wende Dich an die Interessensvetretung der Tischler. Vielleicht sitzt dort ein „Blitzkneisser“, der es genau weiß. Denn in manchen Interessensvertretungen sitzen doch auch Leute, die gut sind.
lg
hubert k.
28.12.2017 um 8:11 Uhr #26065the brain
TeilnehmerHallo Patrizia,
in der Regel sollte es eine Lohnart (regelmäßiges) Ausfallsentgelt geben, mit dem die 8,16 Stunden zum Auszahlen sind. So eine Lohnart ist dann bereits mit 1,5 vom Stundenlohn bewertet.
Schlussendlich wie Du auszahlst ist prinzipiell egal. Jedoch ist der Wert und die Menge der 8,16 schon etwas besonderes. Bei einer Prüfung wirst Du Dir schwerer tun, wenn Du einfach den Bruttolohn erhöhst oder Du es sogar als Überstunde ausbezahlst. Gehen tut es, empfehlen tue ich es nicht.
Ein gutes Lohnprogramm ermittelt und berechnet das Ausfallsentgelt für alle Abwesenheiten automatisch.
lg
hubert k.
9.10.2017 um 14:18 Uhr #25580the brain
TeilnehmerHallo Ingrid,
ja das ist so.
Als Lehrling unterlag er dem Ausbildungsgesetz
Als Arbeiter nun dem EFZG Gesetz.Mit Beginn Arbeiter hat er „neuen“ Anspruch.
Und wenn ihr die Arbeiter nach Kalenderjahr betrachtet, spielt das hier keine Rolle.
Es ist dieser Fall wie ein (Neu)Eintritt zu betrachten.lg
hubert k.20.9.2017 um 11:54 Uhr #25526the brain
TeilnehmerHallo Patrizia,
Du hast Dir die Antwort schon gegeben.
Die UEL ist gleich abzurechnen wie bei jedem anderen DN.lg
hubert k.15.9.2017 um 11:32 Uhr #25522the brain
TeilnehmerHallo,
diese Antwort(en) gibt Dir die GKK.
Entweder hingehen oder anrufen.
In der Regel geben Sie gute und hilfreiche Antworten.
lg
hubert k.30.8.2017 um 16:00 Uhr #25435the brain
TeilnehmerHallo Nishar,
lasse ihn mal die „gesetzliche“ Abfertigung einklagen, dann reden wir über die Art der Abrechnung.
stay cool, be coollg
hubert k.31.7.2017 um 20:50 Uhr #25388the brain
TeilnehmerHallo Karlo,
klar und eindeutig: Nein
Ich gehe davon aus, dass dem GF der Dienstwagen zur vollen privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird und ohne dem ausdrücklichen Nichtbenutzungsrecht seiner Ehegattin.lg
hubert k.26.6.2017 um 8:39 Uhr #25151the brain
TeilnehmerHallo Roeschen,
wenn
– eine Vertretung eindeutig geregelt ist, dann gib dieser gegenüber unmissverständlich bekannt, dass du fristgerecht kündigst
– Du Dir da nicht sicher bist, schicke einen eingeschriebenen Brief an die Geschäftsleitunglg
hubert k.26.6.2017 um 8:34 Uhr #25149the brain
TeilnehmerHallo Dani,
Fall 1 würde ich folgendermaßen lösen:
Dienstreise bis Sonntag Abend, Diäten bis „theoretischem Ende“ bei nächstmöglichen Flug nach den dienstlichen Aktivitäten.Bei Fall 2 bin ich ebenfalls Deiner Meinung. Zahle Ihr die Diäten und evtl. Spesen lt. Beleg aus, und gut ist es.
lg
hubert k.26.6.2017 um 8:29 Uhr #25150the brain
TeilnehmerHallo Daniela,
wie Du schon annimmst, ist in diesem Fall keine Regelung definiert. Am Besten ihr regelt das in der BV.
Ansonsten würde ich die 24 Stunden Regelung anwenden. Die ist zwar schlechter für die Reisenden, aber bei einer evtl. Prüfung hat der Prüfer keine handhabe.lg
hubert k.24.5.2017 um 11:47 Uhr #25146the brain
TeilnehmerHallo Daniela,
das Unwort „Entfernungssockel“ ist mir nur im Zusammenhang mit mehreren Arbeitsstätten bekannt.
Bei nur Dienstreisen sind es für mich auch nur Dienstreisen.
Einzig problematisch kann es sein, wenn der Kunde beinahe die gleiche Adresse hat wie die Arbeitsstätte. Einmal kann das Zufall sein, und ist bedeutungslos.
Nur Kunden ganz nah rund um die Arbeitsstätte wäre wohl kritisch. Nur glaube ich, dass dies hypothetisch ist.
Das Thema ist interessant und würde Seiten füllen.
Empfehlenswert sind die Seminare von Herrn Patka
lg
hubert k.24.5.2017 um 10:38 Uhr #25148the brain
TeilnehmerHallo Roeschen,
ich weiß nicht was in Deinem Dienstvertrag steht, aber es wird sicher etwas von Probezeit drinnen stehen.
Und die beginnt schon ab der Stunde „null“.
Einfach Bescheid geben und gut ist es.
lg
hubert k.24.5.2017 um 10:34 Uhr #25142the brain
TeilnehmerOnkel google (die Datenkralle) hilft fast immer
gib „krankengeldanspruch arbeiter“ ein und es wird Dir geholfen
lg
hubert k. -
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