Svoboda

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  • #20705

    Hallo,

    Urlaub ist immer im beiderseitigen Einverständnis zu nehmen. D.h. der DG kann nicht bestimmen, wann der DN auf Urlaub gehen muss – und umgekehrt auch. Wenn z.B. Deine Tochter den Urlaub konsumieren will, dann muss sie dies nicht tun.

    Ausser sie hat im Dienstvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung die Klausel, dass 1 oder 2 Wochen Urlaub als Betriebsurlaub z.B. verbraucht werden.

    Grüße
    Elfriede

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