Hallo,
Urlaub ist immer im beiderseitigen Einverständnis zu nehmen. D.h. der DG kann nicht bestimmen, wann der DN auf Urlaub gehen muss – und umgekehrt auch. Wenn z.B. Deine Tochter den Urlaub konsumieren will, dann muss sie dies nicht tun.
Ausser sie hat im Dienstvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung die Klausel, dass 1 oder 2 Wochen Urlaub als Betriebsurlaub z.B. verbraucht werden.
Grüße
Elfriede