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Hallo!
Die Abfertigung,Restguthaben Stunden usw sind an die berechtigten Erben auszuzahlen – die Altersteilzeitvergünstigungen an den DG gehen nicht verloren. Bezgl. der Auszahlungsmodalitäten betr. Tod des DN ändert sich hinsichtl. der ATZ nichts.
Wie detailliert sollen die Infos sein?
LG….PS…. hab grad weiter unten gelesen, dass Du die Konsequenzen bereits gezogen hast – ich glaub, eine gscheite Entscheidumg. Wenn sie sich für ihre Leute nichtmal die Diäten leisten wollen….
und sämtliches, was man in Österreich brauchen könnte, lässt sich auch in Ö besorgen- meine damit die Seminare – ausser, man wird zB zu so einem Ar…. verkäufer, zu einem Keiler nach dt. Vorbild geschult. „Rhetorikschulungen“ sind das.DAVON haben die Deutschen echt mehr Ahnung als wir- Aber ich möchte mein Lebtag meine Brötchen nicht damit verdienen, zu anderen Leuten ein Schwein zu sein.Und in der Firma noch dafür gelobt werden…. ekelhaft.6.7.2006 um 19:55 Uhr als Antwort auf: Reisekosten im allg. Gewerbe – freiwillige Überzahlung #17797-oder wars eh so oder so in der Art gemeint – ich würd sagen, der „Überhang“ könnte LSt-frei aber SV- pflichtig gesehen werden (und was ist dann mit KommSt…?)
6.7.2006 um 19:54 Uhr als Antwort auf: Reisekosten im allg. Gewerbe – freiwillige Überzahlung #17796das würde ich nicht sofort so beantworten, die Finanz + GKK hält sich da schon auch sehr eng an den KV- wenn mehr bezahlt wird als im KV steht, könnte das als Vorteil beanstandet werden.
@Martin- gibts irgendwo – ausser eben die Erläuterungen zu § 26- irgendeinen gscheiten Bezug auf die RK im (Metall) Gewerbe?Hött ich gern genauer nachgelesen…um mich Lisa anzuschliessen und zu ergänzen:
Da die Firma solche Spesen als Kundenwerbng geltend machen kann, kann sie von den steuerFREIEN Diäten auch 10% Vorsteuer geltend machen!Man muss unterscheiden zwischen von anderen bezahlten Essen und selber getragenen Kosten- bringt man die Rechnung, zahlts die Firma – oder man wird vom Kunden eingeladen- dann ist das Taggeld (steuerlich!) zu kürzen (nach KV ist das in jedem KV unterschiedlich, da gibts Drittelkürzungen,…usw)-jedenfalls ist das NICHT der Fall, wenn der DN die Kosten für die Verpflegung selbst übernimmt und nichts sonst verrechnet.
Dann wird ihm eben pauschal der Satz für …12tel abgegolten.
Im Übrigen auch nicht ganz richtig, dass um die Hälfte gekürzt wird!Ist der DN nicht den ganzen Tag unterwegs, zB nur 8 Stunden, bleibt nicht viel vom steuerfreien Taggeld-es werden trotzdem 13,20 abgezogen.Und das ist in so einem Fall nicht die Hälfte!
LG!!!6.7.2006 um 19:42 Uhr als Antwort auf: Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten SV-frei? #17910Achtung!Im vorletzten Beitrag war wiederum von lohnsteuerPFLICHTIGEN Ersätzen die Rede – diese sind analog dazu auch SV-pflichtig!Nur, wenn nach § 26=ohne SV;wollte ich bemerkt haben;LG!
Hallo!
Es ist oft auch zu unterscheiden, was für „Reisezeiten“ das sind: selber gefahrene, Mitgefahrene oder zB mit dem Zug gefahrene…. die tats. Arbeitsstunden BEIM Kunden sind sicherlich als Überstunden bzw. jedenfalls mit einem besseren Stundensatz (n.KV wenn da gibt) zu werten – so ist das zu verstehen möchte ich meinen Die reinen Reisezeiten-naja, klar, da wird ja nicht gearbeitet in dem Sinn.Wäre wie Wegzeit (obwohl die bei den Metallern auch mit dem Überstundensatz-ohne Zuschläge- bezahlt wird ausserhalb der NormalAZ);
LG!Liebe Claudia!
Du hast ein Problem – entweder forderst Du (zu Recht) Deine Diäten, oder Du musst damit rechnen, dass man Dich vielleicht nicht in das „ordentliche“ Arbeitsverhältnis übernimmt – was heisst das eigentlich?Seid Ihr da inzwischen freie Dienstnehmer oder was? Ich mein…ich hatte einen Deutschen als Klient, der lieferte mir immer die Anmeldedaten MIND. einen Monat zu spät (auch Filialen, deshalb hab ich da nicht SO dran gezweifelt, dass das eben dauert) – bis ich dann draufkam, dass er der Meinung war, dass man Dienstnehmer erst, nachdem eine fixe Einstellung beschlossen wurde, anmelden muss(!!!!!!)- DAS ist stark,was!Und das ging schon ziemlich lang so – er liess die Betreffenden dann halt immer aufrollen-ich hab ihn auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen und im Übrigen nicht genauer erörtert, wieviele Leute da NICHT „behalten“ wurden und was mit deren „Abrechnungen“ passiert ist….da machst was mit!Man kann aber, wenns schon SO beginnt, davon ausgehen, dass es genauso gierig und madig weitergeht. Dubios. ich würd mir was anderes suchen ehrlich gesagt.
Ps.- die Nächtigungspauschale steht ja auch ohne jeden Nachweis zu, man könnte ja bei einem Freund übernachtet haben-WO und WIE, ist ja was anderes, nur, weil man nicht geschlafen hat….
Ich würd mir in punkto „Kundenpflege“ eher Gedanken machen, ob nicht viell. Überstunden zu verrechnen sind°!?*gggg*liebe Grüsse an alle
Ich glaub nicht, dass es ein Problem gibt, wenn hier die strl. Nächtigungspauschale verrechnet wird;
-ausserdem wärs billiger gekommen, oder!
Hallo!
Es können alle bis zu 50%igen Zuschläge genommen werden, ob sie nun zu Überstunden oder Nachtstunden oder Normalstunden gehören; sind die 360.-/540.- für Nacht zB ausgeschöpft, gehts bei 68/2 weiter.
Ich denke nicht, dass sich jemand daran stossen wird, wenn man dafür die Überstunden heranzieht – so gross ist der Unterschied auch nicht, und ein Prüfer würde sich höchstens denken dass die Firma sich mit der Überkorrekteit ins eigene Knie schiesst….
Natürlich wird man schaun, dass die 43.- grösstmöglich ausgenutzt werden.Ich hoffe, das hat geholfen!?
Schönen Abend!nochmal zu betonen: Kalenderjahr;
sehe das auch so- eine rückwirkende Besteuerung ist sehr wahrscheinlich, aber eben von seiten der Dt. Behörde-wann soll diese Montage enden?
Ich hatte mal das umgekehrte Problem: ein DN WOLLTE in Ö besteuert werden, es war aber überhaupt nicht klar, ob er die 183-Tage-Regelung überschreiten würde; von Seiten der Finanz meinte man, ihnen wärs egal (!) ob wir grunds. hier abführen, die Dt. würden sowieso eine Bestätigung verlangen (hääää!?) Der DN war dann dankbarerweise insges. über 250 Tage in Österreich beschäftigt (ich habe hier die LV für ihn in der Betriebsstätte gemacht-da ich nicht mehr dort bin, weiss ich auch überhaupt nicht, ob er eigentlich je einen Nachweis über die in D abgeführten SV-Beiträge gebracht hat…. mir kanns eh wurscht sein, ich bin nicht die Finanzbehörde…
aber die AW war schon cool!(Quasi “ na soll er halt mal zahlen, dann schaun wir weiter….“)kommt immer auch drauf an, ob 100 %-ige „willkürlich“ gearbeitet wurden, nur um eben Überstunden zu erzeugen;
-ansich sind innerhalb der Normalarbeitszeit meistens entweder keine oder viel geringere Zuschläge zu zahlen als für Überstunden – was also ist echt konkret dessen Normalarbeitszeit?
Sonst würde ich uU nur den Zeitsaldo 1:1,5 abgleichen, wenns nicht näher definiert wird; -
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