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am besten für den konkreten Sachverhalt die AUVA anrufen
Hi!
na sollte eine Anregung sein…
Dass das Lohnkonto auch nicht in Österreich geführt werden kann, wusste ich allerdings nicht
in unserem Dschungel lernt man niemals aus, manchmal denk ich ich wüsste garnichts….zuerst…
es gibt eine Menge Onlinerechner, bei denen man derlei kleinere Abrechnungen unkompliziert rechnen lassen kann
mit oder ohne Onlinezugang bzw. Registrierung, z.B.
http://www.swk.at/berechnungen/frei/Nebenkosten2007.html
evtl. googeln, bitte „Österreich“ anklicken nicht vergessen;)wichtig ist, ob der junge Mann ein Pflichtpraktikum absolviert
ansonsten;Arbeiter 18,2% SV, Lohnsteuer nach Tabelle, KommSt 3%, DB 4,5%, DZ nach Bundesland und die Freigrenzen berücksichtigen….
SZ je 1/12 pro Monat, UEL 1/12 vom Gesamtanspruch pro ganzem Monat.Ich würd ihn aber, wenns kein Pflichtpraktikum ist, auch nur geringf. beschäftigten…. oder als Volontär mit Taschengeld… je nachdem, was wirklich zutrifft, was er macht oder lernen will…
Besser die 1 1/2-fache Geringfügigkeit bei der GKK überschritten und sonst keine Probleme. Ausserdem empfiehlt sich für solche Lohnverrechnungen, wenn Ihr sie wirklich nicht aus dem Haus geben wollt, ein Lohnstufenkonto bei der GKK, die schreibt dann die SV vor.
Hoffentlich wars nicht zu spät und ein bissl geholfen.
lgkommt schon, ich werd doch nicht allein arbeiten… und über eine solch wichtige Sache nachdenken….
viele Steuerberater sind hier die „inl. Betriebsstätte“ für solche Firmen; es muss ja das Lohnkonto im Inland geführt werden usw usw
Ende Entgelt, mit der Abmeldung in Karenz=L 16 Ende aber das packen viele Programme nicht wirklich
und ich hoffe, man hat da nicht schon wieder was geändert wie bei den Urlaubsersatzleistungenimmer dort, wo er seine Betriebsstätte hat- wenn da ein Firmenschild hängt – ansonsten dort, wo er immer wieder zurückkehrt, um seine Berichte zu erstatten…
Gemeinde=Betriebsstätte
SV=Wohnort
LSt=Firmensitzlg
25.6.2007 um 14:27 Uhr als Antwort auf: Beendigund einer LV Abrechnung bei einem Steuerberater #19086viele geben einfach sämtliche Ordner den Klienten mit
Davon rate ich absolut ab – das ist auch überhaupt nicht nötig. Deshalb sage ich auch immer, ich will keine Originale, die sollen beim DG im Personalakt in der Firma bleiben, die brauch ich auch nicht in Original, wenn sie von jemand, der befugt ist, geprüft worden sind, und so jemand muss in jeder Firma vorhanden sein. Der Dienstgeber kann sich nicht umfassend beim Steuerberater „abputzen“, wie viele meinen, ein bissl was muss er schon noch selber machen – man hat jedenfalls bei einer Übergabe nicht das Problem mit den Unterlagen.
Jedenfalls sollte man alles zur Verfügung stellen, was zur Anlage nötig ist und auch den GPLA-Prüfungsfall nicht vergessen – Lohnkonten der letzten Jahre (mit dem Chef besprechen!)…Hallo!
Ich arbeite bei der Klinger & Co.KG im Lohnverrechnungssupport; ich könnte ja mal für eine Präsentation bei Euch vorbeikommen oder Unterlagen per mail schicken;)
Wir sind eine kleine Firma, die sich aber gerade deshalb sehr um ihre Kunden kümmert; mir ist es insbesonderer ein Anliegen, da mir in meiner mittlerweile fast 10jährigen Lohnverrechnerlaufbahn die verschiedensten Programme und die immer gleich miese Betreuung seitens der Hersteller untergekommen ist. Solche Sprüche wie „das geht nicht“ oder „das kann nicht sein“, „das kann man nicht machen nur weils ein Einzelner will“ ohne jegliche Diskussion sind mir auf den Keks gegangen, da hatte man keinerlei Unterstützung. Und wenn man jemand fand, der willig war, dann hatte der keine Ahnung von der Lohnverrechnung, na toll! Man stand entweder allein da oder hat sich für blöd hinstellen lassen müssen, weil man technisch/am PC halt nicht so versiert ist wie ein Programmierer….
da dachte ich: „mach´s mal besser“ und habe eben den Lohnverrechnerplatz mit dem im Hintergrund des Programmes gewechselt!-Wobei ich trotzdem auch noch aktiv Lohnverrechnung mache.Wir sind jedenfalls bemüht, jeden unserer Kunden wirklich bestens zu betreuen, auch, wenns nicht immer geht, wenn nicht immer alles möglich ist, aber wir versuchens wenigstens und ziehen Neuerungen und Vorschläge in Erwägung und schmettern sie nicht von Haus aus ab wie viele unserer Konkurrenten.
Das Programm ist für Steuerberater, Klein- und Mittelbetriebe bestens geeignet, Windowsoberfläche, einfache Bedienung, Einschulung in Wien/Umgebung durch mich;)wenn Du mir deine email in die Box schickst, kann ich Dir ein paar unterlagen dazu schicken- ich hatte kürzlich so einen Fall- auch u.a. mit Kollektivvertragszuzahlungen…
lg…you never walk alone!
Hallo Ariane!
Sehr aussagekräftig sind die Infos d. BMF hiezu, in pdf gesammelt:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/InfoKommunalsteuer-Aenderung200603.pdf
Abschnitt 4.1.3.5., denke ich, ist in diesem Fall das schlagendste Argument, weshalb eine KommSt-Pflicht entfällt; (Dauer der Betriebstätigkeit)
Zur Absicherung kann man sich ja beim zust. Gemeindeamt über die Handhabung erkundigen;
LG!Hallo, Freunde!Anmerkung:
Bitte hiezu den Artikel ARD 5670/7/2006 bzw. einschl. Fachlit., LStRL usw zu berücksichtigen!
LGaaach…sorry!
Hab übersehen-sie hat ja EH IM Mutterschutz bekanntgegeben, dass sie nicht mehr kommt…. na dann im Anhang an den Mutterschutz, ganz klar. So gehts ja (wie o. erw.) auch normalerweise mit Urlaubsverbraucht vor Karenz, auch mit Wiederanmeldung – Urlaub verschiebt Kinderbetreuungsgeld (bzw Karenz)naja-aber dann hast gleich die Lösung für den Extremfall, wenn sie eben mittendrin mitteilt, dass sie nicht mehr kommt. auch was wert ;)))
wurde mit bei der Sgkk auch mal mitgeteilt, der Hauptverband meint, das sei ein Blödsinn (wörtl.):
Sobald die DN bekanntgibt, dass sie nicht mehr kommt, anmelden, UEL verrechnen (Arbeitsrechtl Ende Eintr.-Tag) und Ende Pflichtvers. ganz „normal“ wie sonst auch bei UEL abrechnen.
Klingt ein wenig russisch, und mich wundert eigentlich die Einfachheit (seitens der GKK) dieser Lösung, aber so gehört es.
Ich hatte mir ein paar Monate zuvor eine Menge Arbeit mit der Aufrollung und Abrechnung der DN in Sbg. gemacht, das war ein Wahnsinn!Hab mich echt geärgert und dem Hauptverband auch mitgeteilt, dass ich dort eine ganz andere Auskunft erhalten habe. (wobei mir die sbg-Erklärung ein wenig logischer erschien, gem. den „normalen“ Abläufen bei Konsum vor Karenz, aber ich nehme das, was ich als Auskunft der betr. Ämter erhalte.)LG
PS nicht irre machen lassen…..Hallo!
nach AZG §19 e ist Zeitguthaben bei Beendigung des DV generell mit 50% Zuschlag zu verrechnen, auch den TZ-Besch.
In diesem Fall mit Teiler 143 vom puren Monatslohn;nützlich vielleicht:
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/0F5ADF51-58E5-49F6-A84B-23A0DFE259D8/0/Arbeitszeitgesetzbis1042007.pdfevtl. Tip (habe VERSUCHT mich dort neu zu registrieren, ich kenne die Frequentierung nicht-ging grad nicht jedenfalls.):
http://www.metaller.at/servlet/ContentServer?pagename=GMT/Page/GMT_Index&n=GMT_110(man ist aber bei der Gewerkschaft – solange man etwas braucht bzw. solangs nicht um deren Vertretung eines Dienstnehmers vs. DG geht, immer sehr willig und freundlich, Auskünfte zu erteilen)
hoffe, ich konnte einen Anstoss geben;
LG -
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