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4.11.2011 um 14:05 Uhr #22430
hallo zusammen
heute ist mein erster arbeitstag nach einem verdienten langen urlaub
in dieser zeit wurde ich von einer mitarbeiterin welche noch nicht lange bei uns arbeitet vertretenalso
arbeiter ist seit 1.3.11 wieder bei der buak gemeldet
meine mitarbeiterin stellte fest dass er seit dieser zeit einen höheren lohn bekommen hatte
märz und april 11 -11,50 euro
und seit mai 11 – 11,72 euroich war der meinung wenn arbeiter einen höheren kv lohn bekommen, dass ich dies nicht bei der monatlichen meldeliste-KV Lohn
angegeben mussmeine mitarbeiterin corinna ist anderer meinung und hat bei der september meldeliste-
KV lohn- änderungen 11,72 ab 1.5.11 angegebenjedenfalls fällte mir auf dass bei der oktober meldeliste 11,72 euro steht bei kv lohn
in der september meldeliste schien da noch ein höherer betrag 11,92 euro aufmuss ich jetzt der buak mitteilen dass die kv lohn änderung nicht korrekt war und rückgängig gemacht werden muss
susanne
danke für die ant4.1.2011 um 15:53 Uhr #23477okay danke für die antwort
und wenn man die r schon eingetragen hat dann ist es sicher nicht so arg oder
susanne4.1.2011 um 15:14 Uhr #23475hallo mathias
nochmal dankeund wenn der DN jetzt am2.12.10 schlechtwetter hatte
trägt man bei der meldeliste auch ein R ein
so
das war das allerletzte mallg susanne
4.1.2011 um 12:00 Uhr #23474hallo mathias
vielen dank für deine antwort. das hab ich mir auch gedachtkann es so sein
dass man an einem WIFEI Tag/zb 24.12.10 ein U für Urlaub angeben musssusanne-maria
30.12.2010 um 9:53 Uhr #23233hallo mathias
danke für deine rasche antwort
susanne29.12.2010 um 20:34 Uhr #23231guten abend
dann habe ich noch eine fragenachdem das urlaubsentgelt eingereicht wurde überweist die urlaubskasse einen betrag aufs firmen treuhandkonto
was passiert dann weiter
muss die firma dem arbeitnehmer geld überweisen- wenn wie berrechnet man sich den betrag oder
gehört der firma dann das gelddanke für die hilfe
susanne21.12.2010 um 14:10 Uhr #23237hallo mathias
danke für deinen hinweis und dass mit der feiertagsregelung habe ich schon verstandenlg
susanne-maria21.12.2010 um 14:00 Uhr #23241hallo
schon wieder hat sich ein fehler eingeschlichen
diese samstagfeiertagregelung giltet ja nur bis zum 25.12.2010laut buak hat er anspruch auf 16 urlaubstage und von diesen 16 tagen gehe ich aus
arbeiter geht vom 21.12.bis 14. 1.2011 in urlaub ( 16 tage urlaub) und wird mit 17. januar 2011 abgemeldet
nochmal zum jahr 2011 dass wären dann – 9 urlaubstage
danke im voraus für die hilfe
lg suanne – maria21.12.2010 um 13:41 Uhr #23240hallo mathias
danke für dein hilfe und es freut mich, dass ich auf dem richtigen weg bin
wie schon erwähnt kann der arbeiter 16 tage in urlaub gehen – laut buak
und ich gehe von den 16 urlaubstagen aushabe noch einmal nachgerechnet
dann wäre er vom 21.12.2010- bis 17.1.2011 auf urlaub und mit 18.1.2011 wird er abgemeldetim jahr 2010 – 7 urlaubstage
jahr 2011
da komme ich auf 10 urlaubstage ( da der 1.1.2011 ein samstagfeiertag ist- habe ich zu den 9 tagen 1 tag dazugezählt= 10 Urlaubstage)lg
susanne.maria21.12.2010 um 13:10 Uhr #23238hallo mathias
vielen dank für deinen hinweis mit dem 24.12 und 31 12.laut buak stehen dem arbeiter 16 urlaubstage zu
ich würde ihn vom 21.12 bis zum 18.1.2011 in den urlaub schicken und danach abmeldendas wären dann im jahr 2010 7 urlaubstage
und im neuen jahr 10 urlaubstage der zusätzliche urlaubstag vom 1.1.2010 wurde dazugezähltdarf man den antrag auf urlaubsentgelt für das jahr 2010 und 2011 gleichzeit stellen
oder darf man die urlaubstage nur für das jahr 2010 anfordern
ich möchte gerne wissen ob ich da richtig gerechnet habe
vielen dank für die rückantwort
suanne -
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