susann82

Verfasste Forenbeiträge

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  • #23161

    Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung und den Hinweis!
    LG

    #19011

    Hallo Roland!

    Danke für Deine Bemühungen!

    Ich war am Montag auf einem Seminar zum Thema „Mütter“ und habe dort die Auskunft bekommen, dass die Schutzfrist mit dem tatsächlichen Antritt beginnt und sich dann nach der Entbindung entsprechend verlängert.

    LG Susanne

    #18092

    Hallo Elisabeth, hallo Daniela!

    Vielen Dank für Eure Meinung zu diesem Thema!
    Ich bin übrigens zu derselben Lösung gekommen wie Ihr.

    Nach Rücksprache mit der GKK beginnt die Karenz unmittelbar nach Urlaubsende, dh in diesem Fall erfolgt die Abmeldung per 24.08.

    Liebe Grüße
    Susi

    #17482

    Hallo,

    ich habe vor kurzem festgestellt, dass wir im 4. Quartal 2005 die KommSt. weiterhin an eine Gemeinde überwiesen haben, obwohl unsere dortige Betriebsstätte bereits per 31.08.2005 geschlossen wurde. (Eine entsprechende Meldung mit KommSt.-Erklärung war bereits Anfang Sept. 2005 erfolgt.)

    Wir haben nun einfach jeder Gemeinde ein Schreiben geschickt, worin wir den Fehler beschrieben und uns für den Irrtum entschuldigt haben.
    Die falsche Gemeinde hat uns daraufhin die KommSt. zurücküberwiesen und wir haben den Betrag an die richtige Gemeinde weitergeleitet.
    Bis jetzt haben wir keine Vorschreibung eines Strafzuschlages erhalten.

    LG Susi

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