Hallo,
ich habe vor kurzem festgestellt, dass wir im 4. Quartal 2005 die KommSt. weiterhin an eine Gemeinde überwiesen haben, obwohl unsere dortige Betriebsstätte bereits per 31.08.2005 geschlossen wurde. (Eine entsprechende Meldung mit KommSt.-Erklärung war bereits Anfang Sept. 2005 erfolgt.)
Wir haben nun einfach jeder Gemeinde ein Schreiben geschickt, worin wir den Fehler beschrieben und uns für den Irrtum entschuldigt haben.
Die falsche Gemeinde hat uns daraufhin die KommSt. zurücküberwiesen und wir haben den Betrag an die richtige Gemeinde weitergeleitet.
Bis jetzt haben wir keine Vorschreibung eines Strafzuschlages erhalten.
LG Susi