Hallo Roland,
Alte Frage
Wenn Ein Mitarbeiter hat eine Lehre in einem anderen Unternehmen absolviert, war dort insg. mit Lehrzeit 7 Jahre beschäftigt.Wieviel ist dann zu Vordienstzeit zu rechnen? 4Arbeit+3Schule=7 oder nur 5Arbeitsjahre.ist Lehre Schulzeiten oder Arbeitzeiten???
Vielen Dank
Suad
Bitte mir zu erklären:
Wieviel hat am Ende MA mit „dort insg. mit Lehrzeit 7 Jahre beschäftigt“anerkannt für Urlaub bekommen 5oder 7jahre(3+4)??
Vielen Dank
Suad
folgende Frage.
Ein Mitarbeiter hat eine Lehre in einem anderen Unternehmen absolviert, war dort insg. mit Lehrzeit 7 Jahre beschäftigt.
Seit 9/1990 ist er nun bei unserem Unternehmen und hätte mit den Vordienstzeiten meiner Meinung nach werden bei der Lehre nur 5 Jahre angerechnet 23 Jahre Dienstzeiten für den erhöhten Urlaubsanspruch.
Frage 1: So sehe ich es auch. 5 Vordienstjahre sind anzurechnen.
Frage 2: Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, sind neben der HTL-Matura auch noch 5 Jahre Vordienstzeiten bei einem anderen DG zu berücksichtigen.
Somit in Summe 7 Jahre Anrechnungszeit. Daher erhöhter Urlaubsanspruch tatsächlich ab Nov. 2006. Der Anspruch besteht auf alle Fälle!
Die Anrechnung ist im UrlG definiert; theoretisch könnte eine lohngestaltende Vorschrift Verbesserungen für DN enthalten, welche mir aber nicht bekannt sind.
LG
folgende Frage.
Ein Mitarbeiter hat eine Lehre in einem anderen Unternehmen absolviert, war dort insg. mit Lehrzeit 7 Jahre beschäftigt.
Seit 9/1990 ist er nun bei unserem Unternehmen und hätte mit den Vordienstzeiten meiner Meinung nach werden bei der Lehre nur 5 Jahre angerechnet 23 Jahre Dienstzeiten für den erhöhten Urlaubsanspruch.
D.h. konkret wäre im Jahr 9/2010 30 Urlaubstage ( bei 5 Tage Woche) zu gewähren. Gehe ich in dieser Annahme richtig?
Ich habe auch noch eine zweite Frage:
MA tritt in 11/88, Abschluss HTL Matura, Vordienstzeiten 5 Jahre. Der MA hätte meiner Meinung nach seit 11/2006 30 UT Anspruch oder?
Wenn der MA dies nicht reklamiert, und es vergessen wurde, muss man dies nachtragen, weil ja auch noch nicht verjährt?
Gibts außer die Regelung im Arbeitsrecht für den erhöhten Urlaubsanspruch für Dienstjahre noch sonst Regelung wie KV oder Betriebsvereinbarungen oder ist das eh das mindeste was der MA bekommen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe