Simone Wolf

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  • #17006

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine Antwort! Werde ich so machen.

    Lg Simone

    #17004

    Hallo!

    Ich habe zur Zeit den Fall, dass ein Mitarbeiter von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt hat. Ebenfalls liegt im heurigen Jahr eine Gehaltserhöhung im März vor. Wird nun die UB und WR nur vom erhöhten Betrag gerechnet, oder wird von allem eine Mischberechnung vorgenommen. Die Teilzeitbeschäftigung wurde am 19.08.2007 aufgenommen.
    Altes Gehalt: 01.01.07 – 28.02.07 (Vollzeit)
    Gehaltserhöhung: ab 01.03.07 (Vollzeit)
    Teilzeitbeschäftigung: ab 19.08.07
    IT KV: SZ werden normalerweise vom Mai Gehalt (Betriebsvereinbarung) bzw. vom November Gehalt berechnet.
    Dass beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit eine Mischberechnung vorgenommen wird, ist mir eigentlilch klar, aber ob dabei vom 01.01.07 bis 28.02.07 auch schon mit dem erhöhten Betrag oder mit dem noch alten Gehalt gerechnet werden muss, ist mir nicht klar.
    Danke
    Simone

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