liebe maria,
deinen schilderungen zufolge, handelt es sich um eine typische einmalprämie (nicht regelmässig und/oder wiederkehrend).
die prämie ist in der sv als lfd. bezug pflichtig und in der lst als so.bezug pflichtig (mit festen steuersatz unter berücksichtigung des freibetrags und des j/6) abzurechnen.
lg. michaela