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Hallo!
Ja leider …. ich scheine das magisch anzuziehen 😆
GKK ist eine gute Idee daran hatte ich noch nicht gedacht, beim AMS bzw. bei der BH wollte ich nicht nachfragen, da jetzt eine Verlängerung vor der Tür steht und ich befürchte, dass die Behörden mit diesem Hintergrund die Verlängerung verweigern.
Hoffe aber für alle beteiligten, vorallem für das Mädchen selbst, das es nie zum Ernstfall kommt!
Lg Sabine
Hallo Claudia!
Das Thema beschäftigt mich schon eine Weile, hast du nähere Details dazu (wie sieht die Wohnmöglichkeit aus – m², Zimmer,….. welche Mahlzeiten bekommt der Dienstnehmer)?
Lg Sabine
Hallo Roland!
Vielen Dank für dein Sicht! Verstehe deinen Ansatz mit der Hausgemeinschaft, stimmt eigentlich, das liegt bei uns nicht vor.
Fürchte ich werde erst bei einer GPLA wirklich erfahren was der Prüfer darunter und unter der vollen freien Station versteht 😉Lg Sabine
Hallo! Danke! Ich hab auch nochmal kurz mit der GKK telefoniert, Hausinhabung ist der Dienstgeber, nicht der Verwalter.
Lg SabineHallo Gaby,
wenn du keinen KV hast und im Dienstvertrag nichts betreffend Sonderzahlung vereinbart wurde gibt es da mal keine Probleme.
Die restlichen Mitarbeiter haben ansonst gleichbleibende Bezüge soweit ich es jetzt verstanden habe, d.h. bzgl. Sonderzahlungsbemessungsgrundlage hast du auch keine betriebliche Übung, das diese immer in der Höhe des Auszahlungsmonats gebührt.
Würde daher bei diesem Mitarbeiter einen Jahresdurchschnitt rechnen.
D.h. Gehalt 1-3 Aufsummieren
zzgl. Gehalt 4-11 aufsummieren
Summe / 11 Monate = Durchschnittlicher Gehalt und diesen dann aliquotieren / 365 Tage * 334 Tg = aliquotes Urlaubs und aliquotes Weihnachtsgeld.lg sabine
Hallo!
Ich befüttere auch immer das arbeitsrechtliche Ende bei der Ummeldung. Am besten mit der Regionalen Gebietskrankenkasse kurz abklären wie diese die Meldungen haben möchten, dann kann nichts schiefgehen!
lg sabine
Welchen Kollektivvertrag hast du denn anzuwenden?
Wie wurde das Dienstverhältnis beendet?hallo martin,
ich würde das wirklich so sehen, dass der KV keinen Mindestsatz für Auslandsdienstreisen vorschreibt.
D.h. die Sätze können zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer vereinbart werden (wobei ich eine Vereinbarung für die komplette Firma für alle Mitarbeiter machne würde, damit nicht einer mehr und der andere weniger bekommt).
Als Richtsätze bzw. auf jeden Fall als Obergrenze für die Steuerfreiheit sieht der KV die Sätze gemäß der Reisegebührenvorschrift des Bundes vor.
Da hier jeder Satz über 26,40 Euro liegt kann natürlich auch vereinbart werden dass für Auslandssätze genau der gleiche Satz wie für Inlandssätze gezahlt wird.
Die Auslandsdienstreisen sind für die Reduzierung des Satzes der Inlandsdienstreisen ab dem 13. Tag meiner Ansicht nach nicht mit zu berücksichtigen.
lg sabine
Hallo Sigrid,
im Falle eines Betriebsurlaubes kann der Arzt den Mitarbeitern nur vorschreiben 2 Wochen der 5 Urlaubswochen während des Betriebsurlaubes zu konsumieren. Über den Rest darf der Mitarbeiter in Absprache mit dem Dienstgeber verfügen.
Zeitausgleich ist ebenfalls im einvernehmen zwischen AG & AN zu konsumieren.
Ich glaube dass du in deinem Fall auf den „Good Will“ der Mitarbeiter angewiesen bist alle Zeitguthaben & Urlaube in den 7 Wochen zu konsumieren.
Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee.
lg sabine
ps.: eine schriftliche einvernehmliche Lösung mit der Mitarbeiterin wäre die unkomplizierteste Auflösungsart. (Achtung, bei Minderjährigen Bescheinigung des ASoG oder der Arbeiterkammer beilegen, dass die Mitarbeiterin über Ihre Rechte aufgeklärt wurde)
Hallo Petra-Maria,
für eine Kündigung benötigst du in diesem Fall sicher die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts.
Am besten erkundigst du dich dort vorab telefonisch ob eine Zustimmung in deinem erteilen würde bevor du den Antrag stellst.
lg sabine
Hallo,
würde zur Vereinfachung der Berechnung nicht in Arbeitstagen sondern in Kalendertagen rechnen.
Wir rechnen alle Mitarbeiter, egal ob Ang. oder Arb. in Kalendertagen ab, da wir die Arbeitstage nicht immer kennen, keine Probleme mit der GKK.
lg sabine
ps.: Bei Berechnung nach Arbeitstagen kommt es meiner Ansicht nach ganz darauf an, wie du den Anspruch auf EFZ berechnest.
Hast du gerechnet 6 Wochen voll * 5 AT = 30 Tage EFZ dann rechnest du jede Woche Krankenstand mit 5 Tagen
oder
eine Woche 5 AT eine Wche 4 AT = durchschnittlich 4,5 AT * 6 Wochen = 27 Arbeitstage EFZ dann berücksichtigst du kurze/lange Wochen
hallo corinna,
hattest du das beispiel nicht schon unter der Frage Jahressechstel drinnen???
Roland hat dir ja schon den J/6 Überhang berechnet,
Schreib doch einmal deinen Ansatz für die Berechnung im Juni mit dem Urlaubsgeld (Brutto Abzüge Netto lfd. Bezug und SZ) und das selbige für November zurück, damit wir sehen wo das Problem bei der Berechnung liegt.
lg sabine
Hallo Martin,
in den Kommentaren des KV‘ steht
(* ab 01.01.2008: *) Auslandsdienstreisen:
Bezüglich Auslandsdienstreisen enthält der KV keine Mindestsätze empfiehlt aber die Sätze nach Reisegebührenvorschrift (siehe Anlage 10). Seit 1.1.2008 gilt der selbe Stundenteiler wie für Inlandsdienstreisen (§ 26 Z 4 EStG).(* ab 01.01.2008: *) Folgende Sätze können gemäß den Reisegebührenvorschriften des Bundes (Verordnung BGBl. 493/1993 idF BGBl II Nr. 434/2001) steuerfrei angewendet werden.
Gebührenstufe 3 (jeweils in Euro)
Land Taggeld Nächtigungsgeld
I.Europa
Albanien 27,9 20,9
Belarus 36,8 31,0
Belgien 35,3 22,7
Brüssel 41,4 32,0
Bosnien-Herzegowina 31,0 23,3
Bulgarien 31,0 22,7
Dänemark 41,4 41,4
Deutschland 35,3 27,9
Grenzorte 30,7 18,1
Estland 36,8 31,0
Finnland 41,4 41,4
Frankreich 32,7 24,0
Paris, Straßburg 35,8 32,7
Griechenland 28,6 23,3
Großbritannien, Nordirland 36,8 36,4
London 41,4 41,4
Irland 36,8 33,1
Island 37,9 31,4
Italien 35,8 27,9
Rom, Mailand 40,6 36,4
Grenzorte 30,7 18,1
Jugoslawien 31,0 23,3
Kroatien 31,0 23,3
Lettland 36,8 31,0
Liechtenstein 30,7 18,1
Litauen 36,8 31,0
Luxemburg 35,3 22,7
Malta 30,1 30,1
Moldau 36,8 31,0
Niederlande 35,3 27,9
Norwegen 42,9 41,4
Polen 32,7 25,1
Portugal 27,9 22,7
Rumänien 36,8 27,3
Russische Föderation 36,8 31,0
Moskau 40,6 31,0
Schweden 42,9 41,4
Schweiz 36,8 32,7
Grenzorte 30,7 18,1
Slowakei 27,9 15,9
Pressburg 31,0 24,4
Slowenien 31,0 23,3
Grenzorte 27,9 15,9
Spanien 34,2 30,5
Tschechien 31,0 24,4
Grenzorte 27,9 15,9
Türkei 31,0 36,4
Ukraine 36,8 31,0
Ungarn 26,6 26,6
II. Afrika
Ägypten 37,9 41,4
Südafrika 34,9 34,0
III. Amerika
Argentinien 33,1 47,3
Brasilien 33,1 36,4
Kanada 41,0 34,2
Mexiko 41,0 36,4
USA 52,3 42,9
New York und Washington 65,4 51,0
IV. Asien
China 35,1 30,5
Hongkong 46,4 37,9
Indien 31,8 39,9
Iran 37,1 29,0
Israel 37,1 32,5
Japan 65,6 42,9
Korea, Republik 45,3 32,5
Saudi-Arabien 54,1 37,5
Singapur 43,6 44,7
Budapest 31,0 26,6
Grenzorte 26,6 18,1
Zypern 28,6 30,5
Taiwan 39,2 37,5
Thailand 39,2 42,1
V. Australien 47,3 39,9Auf jeden Fall keine Vermischung der Inlands- mit den Auslandsdiäten.
lg sabine
Hallo Roland,
sollte ich eine Antwort bekommen stell ich sie gern ins Forum,
lg sabine
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