Hallo Weiti,
danke für die Antwort. Auch wir haben ihm das Studium angerechnet, es würde mich nur interessieren, ob dies eine Mussbestimmung ist, oder ob dies freiwillig ist. Bei Dienstantritt war das Studium ja noch nicht abgeschlossen und die Anrechnungsbestimmungen beziehen sich meines Wissens auf das Eintrittsdatum. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte.
Vielen Dank
Maria
Meines Wissens hängt die fallweise Beschäftigung nicht von der Höhe des Bezuges ab, sondern es muss die Unregelmäßigkeit der Beschäftigung gegeben sein. Es gibt auch fallweise Beschäftigte, die über der Geringfügigkeitsgrenze sind, weil sie pro Tag über die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommen. Bei fallweisen Beschäftigten ist nämlich die tägliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend und nicht die monatliche.
Liebe Grüße
„schaled“
Hallo, herzlichen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir schon weiter.
Liebe Grüße
schaled