Hallo Roland!
Wir haben leider KV Handelsarbeiter.
Für mich ist aber trotzdem neu, dass auch der Mehrstundenzuschlag betroffen ist.
LG
Sabine
Hallo Roland!
Ich habe aber von der Prüferin ein Mail bekommen
VwGH Erkenntnis Geschäftszahl 2000/08/0170
wo jedoch hervorgeht, dass auch in den Mehrstundenzuschlag die Zulagen hinzugerechnet werden müssen.
Kann ich Ihnen dieses Schreiben irgendwie zukommen lassen?
LG
Sabine
Hallo!
Es handelt sich um einen kollektivvertraglichen Mehrarbeitszuschlag (zwischen 38,5 aund 40 Std).
LG
Sabine
Hallo!
Uns geht es jetzt genauso. Wir haben den Üstgrundlohn immer ohne Zulage gerecht. Jetzt nach eine GPLA Prüfung müssen wir etwaige Zulagen in den Grundlohn miteinbeziehen. Jetzt wurde uns aber von den Prüfern gesagt, dass die Zulagen auch in die Mehrstunden einbezogen werden müssen. Ist das wirklich so? Ich kann immer nur von Üst lesen.
LG
Sabine
Ich weiß, dieses Posting ist schon sehr alt, aber beim Durchstöbern bin ich auf diese Fragestellung gestoßen.
Ich rechne ebenfalls unter anderem den KV Güterbeförderung ab. Als ich die Lohnverrechnung vor einigen Jahren übernommen hatte, wurden die Überstunden ebenfalls wie oben angegeben abgerechnet – also die Zulagen in den ÜStd-Zuschlag nicht miteingerechnet.
Dann sind GPLA Prüfer ins Haus gekommen und die haben uns erklärt, dass wir das all die Jahre falsch abgerechnet hätten und wir somit für die ÜStd-Zuschläge die Zulagen nachzahlen müssten.
Hat uns einen Haufen Geld gekostet! 🙁
Nach erneuter Recherche bin ich noch immer der Meinung, dass die Prüfer das nicht verrechnen hätten dürfen.
Liege ich mit meiner Meinung nun falsch?
Wie seht ihr das?
Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Liebe Grüße
Martina