Liebe Elisabeth,
vielen Dank für deine Antwort. Du hast natürlich recht, dass der Dienstgeber die Mitarbeiteiterin kontaktieren hätte sollen. In diesem Fall war er aber froh, dass die Mitarbeiterin nicht erschienen ist, da er mit der Ersatzkraft wesentlich zufriedener ist. Er hat auch überhaupt nicht mehr damit gerechnet, dass sie sich noch einmal meldet.
Wie die Dame auf die Idee gekommen ist, sie könnte 4 Jahre Karenzurlaub (der voraussichtlichen Geburtstermin war Februar 03) konsumieren ist mir rätselhaft. Ich fürchte allerdings, dass trotzdem kein Austritt vorliegt, da sie sich ja nie dahingehend geäußert und der Dienstgeber auch nicht (mit einer Aufforderung zu erscheinen und einer Entlassung) reagiert hat.
Nur hinsichtlich der Behaltefrist und Ihrer Ansprüche bin ich unsicher. Weiß jemand Rat?