Ruekler

Verfasste Forenbeiträge

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  • #23691

    Hallo!

    http://bgld.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=165&IP=58644

    Kurz: nur wenn es zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart wurde, ansonst bleibt der DG darauf sitzen.

    lg

    #22414

    Vielen Dank für die Antwort!

    #21731

    Besten Dank für die Info.
    Dachte nicht das es sowas gibt und das ich nur einen Denkfehler hab 😉

    #21730

    Fällig wäre Sie noch nicht gewesen, da noch keiner einen Urlaubsantritt hatte. Lediglich im Dienstvertrag steht drinnen, das die Sonderzahlung am 30.06 ausbezahlt wird.
    So jetzt ist der Auszahlungstag zwar eine Besserstellung auf den ersten Blick, aber eine Schlechterstellung da dem DN Entgelt verloren geht wie in diesem Beispiel, da der Juni ja nicht mehr mitberechnet werden darf lt. KV.
    Gut KV steht jedoch über dem DV und im DV gelten ja nur Besserstellungen sonst der KV richtig? Dh. die Auszahlung per ende Juli wäre für die DN besser.

    Zurück zu dem Beispiel.
    Also das heißt das der Mitarbieter der schon länger da ist und mehr verdient hat, weniger UZ und folglich dann auch weniger WR als ein Dienstnehmer der später, eben wie hier im Februar eintritt bekommt?

    Weil wenn ich das wieder umrechen auf die WR die ende November fällig ist bleibt es komplett gleich:

    DN A: Jan-Okt Verdienst von 13.390,00 Euro /10 Monate = 1.339,00 Euro WR für 2009 (ganz)
    DN B: Feb-Okt Verdienst von 13.260,00 Euro / 9 Monate / 12 *11 Monate = 1.350,00 Euro WR für 2009 (aliquot)

    November verdienst darf man nicht mitrechnen lt. KV.

    Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das meine Rechnung richtig ist, weil ja der Mitarbeiter der schon länger da ist, schlechter gestellt wird?!
    Kann das stimmen?

    #21733

    Es handelt sich hierbei um den KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern (01/2009).
    Dieser sagt eben zu Sonderzahlungen eben dies aus, das der Durchschnitt hier von den letzten 12 Monaten genommen werden muss VOR dem Monat der Fälligkeit, was bei diesem Beispiel heißen würde, Auszahlung per 30.06.2009.
    Durchschnitt der letzten 12 Monate ok,
    DN ist per 01.01.2009 eingetreten und somit hab ich ja nur 5 Monate für den Durchschnitt.
    Bedeutet er hat einen Durchschnittsverdienst von 478 Euro gehabt.
    Sonderzahlung daher 478,00 Euro für 2009.

    DN 2 ist per 01.02.2009 eingetreten und somit nur 4 Monate für den Durchschnitt.
    Durchschnittsverdienst: 597,50 Euro
    Sonderzahlung daher 547,71 Euro (597,50/12 Monate * 11 Monate aliquote Sonderzahlung).

    Lieg ich mit dieser Rechnung richtig?!

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