ronnie

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  • #20111

    hallo daniela,
    danke für deine super hilfe. jetzt bin ich schon etwas weiter auf meinem weg. so hätten wir den ablauf auch angedacht u. bereits programmiert.

    hast du diese infos aus dem aktuellen buch „personalverrechnung in der praxis“ von ortner/ortner?
    lg ronnie

    #20109

    hallo andrea,
    danke für deine hilfe/informationen!

    ich habe mich bei einigen finanzämtern erkundigt, hier überwiegt die mehrheit der aussagen, dass dies nicht erlaubt sei. ferner habe ich bis dato keinen gesetzestext gefunden, in dem eine aufrollung des vorjahres erlaubt ist.

    ich hätte mir die umsetzung auch so vorgestellt, dass die sozialversicherung im zu korrigierenden monat richtiggestellt wird u. BN/BGN korrigiert werden. doch was ist mit den zu versteuernden bezügen, wenn ich sie ins aktuelle monat zufließen lasse? bei nicht willkürlichen nachzahlungen soll ein fünftel steuerfrei sein!? wie soll dann das jahreskonto des vorjahres aussehen, wenn ich zwar die sv richtig berechne, aber die steuer im aktuellen jahr berechne?

    lg ronnie

    #20107

    hallo stefan,

    danke für deinen tipp. ich habe leider diese aktuelle buch nicht. unterscheidet es sich zu der auflage aus 2004?

    mir geht es nur darum, ob man nun bezüge aus dem vorjahr aufrollen darf u. wenn ja, wie ich BN, BGN, L16 korrigieren muss.

    zb bei einem arbeitnehmer wurden keine sonderzahlungen im VJ ausbezahlt, dies jedoch erst mitte märz erkannt.

    weiß hier keiner rat?
    danke im voraus!
    lg ronnie

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