Roman

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  • #19319

    Hallo Martin!

    Danke für die Info! Ist nicht ganz das, was ich hören wollte 😉 , aber gut, dann werden wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen…noch dazu haben wir lt. KV 65%-Zuschlag…

    Liebe Grüsse
    Roman

    #19323

    Steuerschuldner bleibt immer der Einkommensbezieher, der Arbeitgeber haftet allerdings für die Abfuhr (ist in Österreich so, obs in Ungarn ähnlich ist, kann ich jetzt auch nur vermuten), und wird sich im Falle einer Steuernachzahlung bei dir regressieren.
    Ich frag mich nur warum dein Arbeitgeber keine Steuer einbehält – begünstigte Tätigkeit im Zusammenhang mit der Bauausführung im Ausland käme vielleicht für eine Befreiung in Frage (?), zumindest solange die Stuerpflicht noch in Ö liegt;
    zum besseren Verständnis hilft dir vielleicht, dass die 183-Tage Regel jeweils pro Kalenderjahr gilt, dadurch kanns auch bei einem längeren Aufenthalt, wenn mehrere Kalenderjahre betroffen sind, bei der Steuerpflicht in Ö bleiben..
    Konkret das DBA mit Ungarn kenn ich leider auch nicht genauer.

    #19321

    Hallo,
    am besten du (oder dein Arbeitgeber) nimmst gleich mit einem dortigen Steuerberater Kontakt auf (du schreibst leider nicht in welchem Ausland du arbeitest), sollte es notwendig sein, kannst du durch eine Selbstanzeige wenigstens den Vorwurf der Steuerhinterziehung vermeiden…

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