Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Parkgebühr + KM Geld #24573

    Hallo Brigitte,

    Ja, ganz sicher.

    LG

    als Antwort auf: 2 Dienstverh. – Krankenstand #24571

    Hallo Brigitte,

    da sehe ich keinen Hinderungsgrund.

    LG

    als Antwort auf: Abrechnung bei Minusstunden #24570

    Hallo Georgina,

    das ist nicht so leicht zu beantworten.

    In wessen „Sphäre“ sind die Minusstunden entstanden (DN oder DG)?
    Normalerweise ist kein Abzug der Minusstunden möglich (und Gleitzeit wird es wohl nicht sein, da ja Minusstunden übertragbar sind).

    LG

    als Antwort auf: Auflösungsabgabe #24568

    Hallo Peter,

    den Fall hab‘ ich auch noch nirgendwo gelesen.
    Weil er auch extrem ungewöhnlich ist (vollversicherte Tätigkeit während einer Karenz von über 3 Monaten).

    Eventuell könnte man einen „Statuswechsel“ darin sehen –> bitte Abklärung mit deiner GKK!

    LG

    als Antwort auf: Kündigung – Rückzahlung Kurskosten? #23764

    Hallo red,

    das ist prinzipiell richtig, man müsste sich aber die Vereinbarung im Detail ansehen.

    LG

    Roland

    als Antwort auf: Bildungskarenz nach freiw. Karenz #24419

    Hallo Berta,

    die Frage 1 ist mit „NEIN“ zu beantworten, daher erübrigen sich die anderen Fragen.

    Dies deswegen, da man für den Bezug von Weiterbildungsgeld seit 1.7.2013 eine 6monatige vollversicherte Tätigkeit vor der Bildungskarenz benötigt.
    Ausnahme, die über eine Übergangsregelung geregelt wurde, ist eine Bildungskarenz direkt im Anschluss an eine gesetzliche Elternkarenz.

    EDIT 10.12.2013: Ich hab‘ da etwas übersehen:
    § 83 Abs. 12 AlVG regelt Folgendes:
    (12) Die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2013 gelten nicht für Personen, die sich auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2017 erfolgten Geburt in einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221, nach dem Väter-Karenzgesetz, BGBl. Nr. 651/1989, oder nach einer gleichartigen anderen Rechtsvorschrift befunden haben und binnen sechs Monaten nach dem Ende einer solchen Karenz eine Bildungskarenz antreten.

    D.h. dass in deinem Fall ev. doch eine Bildungskarenz samt Weiterbildungsgeldbezug möglich ist!
    Entscheidend ist, ob die 6 Monate überschritten sind!

    LG

    als Antwort auf: Einmalprämie an GKK melden #24427

    Hallo Magie,

    das würde ich schon so sagen, da es, wie du richtig schreibst, in der SV ein LAUFENDER Bezug ist.

    LG

    als Antwort auf: Arbeitskräfteüberlassung #24474

    Hallo ratschel,

    nein.

    Das sind Modulbroschüren, die nur käuflich zu erwerben sind.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug PWK / Garage #24564

    Hallo Matthias!

    Zur Frage des PKW-Sachbezugs: Deine Ausführungen sind korrekt.
    Der exakte Wert des (halben) SB bei 25.000,– Anschaffungskosten liegt bei 187,50 Euro.

    Betreffend Garage: Ich vermute, dass ihr bei der Firma überall Parkraumbewirtschaftung habt.
    Wenn es so ist, dann macht der SB für die Garage 14,53 aus, egal wie hoch die Kosten für die Garage sind.
    Eventuelle Kostenersätze deinerseits reduzieren den SB.

    Wenn dir aber der DG die Garage in der Nähe deiner Wohnung bezahlt, ist der volle Wert als SB anzusetzen, also die 135,– Euro.

    Und richtig: Jedweder Kostenersatz reduziert die Sachbezüge.

    LG

    als Antwort auf: Frage aus einem Wifi Personalverrechner Kurs #24561

    Hallo nessa,

    vielleicht findet sich ja ein nette/r Kollege/Kollegin, der dir deine Fragen beantwortet – also einfach probieren!

    LG

    als Antwort auf: All-In Vertrag Schwangerschaft #24560

    Hallo Nadine,

    rein rechtlich müsste man die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge „rausnehmen“, d.h. das Netto wird durch die höhere Steuerbelastung weniger.
    Das „Gesamtgehalt“ darf mE absolut nicht gekürzt werden (mangels Widerrufsmöglichkeit einer All-In-Klausel).

    LG

    als Antwort auf: Kilometergeld #24556

    Hallo,

    entscheidend sind die 12.600,– Euro.
    D.h. in diesem Monat ist noch Platz für volle Auszahlung abgabenfrei!

    LG

    als Antwort auf: Rückforderung zuviel bezahlen DB #24553

    Hallo Rene,

    ich habe mal die Auskunft vom FA Linz erhalten, dass ein „formloser Antrag“ zu stellen ist –> daher bitte mit deinem Betriebsstätten-FA in Verbindung setzen!

    LG

    als Antwort auf: Krank im Urlaub #24400

    Richtig ginihelli,

    bis zu 3 Kalendertagen krank während des Urlaubs bleibt es beim Urlaub.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug und Fahrtkosten #19659

    Hallo ginihelli,

    siehe dazu die RZ 267 aus den LSt-RL:

    267
    Rechtslage bis 30.04.2013
    Aus der Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich nicht automatisch, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Umgekehrt schließt dieser Umstand die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales nicht aus. Maßgebend sind auch in diesem Fall die allgemeinen Kriterien.
    Rechtslage ab 01.05.2013
    Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Leistet ein Arbeitnehmer Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges, steht ebenso kein Pendlerpauschale zu. Diese mindern grundsätzlich den Sachbezugswert (vgl. Rz 186).

    LG

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