Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: geringf. Beschäftigung + Prämie #24599

    Hallo Brigitte,

    sorry, dass ich den Beitrag erst heute gelesen habe.
    Aber eine „Einmalprämie“ ist in der SV eindeutig ein laufender Bezug und somit im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze absolut SCHÄDLICH.

    Da kann es noch zu „unguten“ Begleiterscheinungen kommen.

    LG

    als Antwort auf: Karenzvereinbarung, Tätigkeit neben der Karenz #24607

    Hallo Birgit,

    kein Anspruch der AN auf „verfrühten“ Wiedereintritt.

    Zu Frage 2: Sie darf auch ohne Einwilligung des „karenzierten“ Dienstgebers bei einem anderen DG geringfügig arbeiten (aber nicht vollversichert). Problem wäre nur bei Konkurrenzierung vorhanden!

    LG

    als Antwort auf: Urlaubsanspruch #24621

    Hallo Dani,

    hm… 2 AT pro Monat (ein bisschen seltsam, wenn man die Tagesarbeitszeit betrachtet) : 4,33 = ca. 0,46 AT pro Woche x 6 Wochen = 2,77 AT pro Jahr, das bedeutet bei einer „empfohlenen Aufrundung“ 3 AT pro Jahr (prinzipiell Arbeitsjahr).

    LG

    als Antwort auf: Krankenstand während Altersteilzeit-Freizeitphase #24610

    Hallo Karin,

    genauso ist es, er konsumiert den Zeitausgleich, somit ist der Krankenstand irrelevant.

    LG

    als Antwort auf: Abrechnung von Taxikosten sowie Bahnspesen #24623

    Hallo Rene,

    war das alles im Rahmen einer Dienstreise?

    Dann überall frei! (LSt § 26)

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug PKW #24613

    Hallo,

    sofern er „Innendienst“ verrichtet, handelt es sich ganz klar um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die somit (leider) sachbezugsauslösend sind.

    LG

    als Antwort auf: Fahrtenbuch/Zweitwohnsitz/Vertreter #24614

    Hallo SonFü,

    das wäre ein „Klassiker“ für eine Anfrage an das FA.

    In den LSt-RL ist (meines Wissens) nur die Sachlage bei der Pendlerpauschale geregelt.
    Gerne kopiere ich dir die RZ rein:

    259
    Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist entweder der zur Arbeitsstätte
    nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (Rz 343 f) für die Berechnung des
    Pendlerpauschales maßgeblich. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Wegstrecke auch
    tatsächlich zurückgelegt wird. Im Kalendermonat kann für die Berechnung des
    Pendlerpauschales nur ein Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegen die Voraussetzungen
    für einen Familienwohnsitz (Rz 343 f) nicht vor, so ist stets der der Arbeitsstätte
    nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich.

    LG

    als Antwort auf: Überstunden-Berechnung #24617

    Hallo Walter,

    das kommt schwer auf den anzuwendenden Kollektivvertrag an.
    Aber prinzipiell (vom Arbeitszeitgesetz her) hast du mal den Überstundengrundlohn und den 50%igen Überstundenzuschlag.
    Dann kommen natürlich noch die „Lohnnebenkosten“ dazu (SV-Dienstgeberanteil, ev. BV-Beitrag, DB, DZ und Kommunalsteuer).
    In die Sonderzahlungen sind Überstunden „im Normalfall“ nicht einzurechnen (aber auch hier gilt: KV beachten!).

    LG

    als Antwort auf: Zielerreichungsprämie / Abfertigung alt #24590

    Hallo elkobert,

    die letzten 12 Monate sind relevant.

    Aus Sicht des arbeitsrechtlichen Austrittes (= Ende der Beschäftigung) hat eine
    Rückschau auf die letzten 12 Monate zu erfolgen (siehe OGH 9 ObA 22/11t vom 27. Juli
    2011.

    Insofern kann auch ein Teil der Abfertigung „später“ bezahlt werden und die Begünstigung (6%) geht nicht verloren!

    LG

    als Antwort auf: geringfügig Beschäftigte #24589

    Hallo Daniela (und Manuela?),

    richtig, der Jänner ist das Problem.
    Ansonsten (ab Feb.) wärs eindeutig Geringfügigkeit.

    LG

    als Antwort auf: geringfügig Beschäftigte #24587

    Hallo Dani,

    in diesem Fall zieht nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze.
    Aber in Rumpfmonaten (bei dir der Jänner) muss das Entgelt hochgerechnet werden auf einen ganzen Monat.

    Also: 14 Std. x 8,74 = 122,36 Euro –> die müssen jetzt hochgerechnet werden.
    Da ich keine Arbeitszeitverteilung weiß (da würde nämlich diese Hochrechnung womöglich „anders“ aussehen), kann ich jetzt nur die „wahrscheinlichste“ Lösung anbieten:
    122,36: 7 x 30 = 524,40 Euro –> Vollversicherung!

    Aus diesen Berechnungen könntest du auch ableiten, wie viel max. die DN verdienen darf.

    LG

    als Antwort auf: Unfall im Dienst Entgeltfortzahlung #24584

    Hallo Peter,

    ganz klar: 8 Wochen 100%, 4 Wochen 50%!

    LG

    als Antwort auf: DN Übersiedlung nach Deutschland #24581

    Hallo Brigitte,

    bin leider kein „Auslandsspezialist“, aber:

    SV: Ziemlich sicher Österreich
    EDIT: Jetzt habe ich übersehen, dass er ja durch die „Teleworkertätigkeit“ wahrscheinlich großteils in Deutschland arbeitet – diesfalls wäre dann mE Deutschland richtig. Bitte daher auch mit der GKK abklären.
    LSt: Da wird’s schon viel schwieriger, da man die Einzelheiten des Falls kennen muss – ich würde dir vorschlagen, mit dem Betriebsstätten-FA (Linz) Kontakt aufzunehmen.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug Dienstwohnung #24583

    Servus Rene,

    die Werte sind gleich geblieben.

    LG

    als Antwort auf: Geringfügigkeit und Prämie #24576

    Hallo latinelli,

    normalerweise sollte das kein Problem sein, wenn das ordentlich dokumentiert wird.

    LG

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