Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Zuzahlung zum Sachbezug #24635

    Hallo!

    Nach Rechtsansicht der Finanz leider nein!
    (es bleibt ja trotzdem ein arbeitgebereigenes KFZ)

    LG

    als Antwort auf: Geburtsbeihilfe #24636

    Hallo Sabrina,

    nachdem das J/6 heuer Null Euro sein muss (DN ist ja seit dem Vorjahr in Karenz), muss die gesamte Geburtsbeihilfe als J/6-Überhang laufend versteuert werden (also zur Gänze nach Tarif).
    SV-frei ist richtig.

    LG

    als Antwort auf: Zuzahlung zum Sachbezug #24633

    Richtig,

    Sachbezug ist dann Null Euro.

    LG

    als Antwort auf: Zeitausgleich #24631

    Hallo Georgina,

    hm… mit dem Mitarbeiter naturgemäß dann im Normalfall nicht.

    Aber der GPLA-Prüfer könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass bei Beendigung des DV für das Guthaben an Normalarbeitszeit ein 50%iger Zuschlag zu zahlen ist (§ 19e AZG).

    Wenn es aber bereits „aufgewertete“ ZA-Stunden sind, sehe ich kein großartiges Problem (ich kann ja beispielsweise auch den Urlaub stehen lassen). Würde mich aber bei der Behörde (GKK bzw. AMS wegen dem Arbeitslosengeld) absichern – es könnte nämlich dadurch eine „bloße Karenzierung“ und nicht eine echte Beendigung unterstellt bzw. erkannt werden.

    LG

    als Antwort auf: EVL Elternteilzeit (Abfertigung ALT) #24625

    Hallo Nishar,

    unstrittig volle Abfertigung bei einvernehmlicher Lösung auf Basis der NAZ vor der Elternteilzeit.

    Auch die Überstundenpauschale muss mE auf alle Fälle berücksichtigt werden (da hat es einen Fall in der Altersteilzeit gegeben, der so entschieden wurde).

    LG

    als Antwort auf: Anwendbarkeit PENDLERRECHNER #24627

    Hallo Lisa,

    es haben sich tatsächlich durch die Pendlerverordnung doch einige Dinge geändert (z.B. die Unzumutbarkeitskriterien).
    Daher ist das Ergebnis aus dem Pendlerrechner nur bedingt für 2013 anwendbar.

    LG

    als Antwort auf: Alterspension und weiterarbeiten? #24632

    Hallo Astrid,

    richtig, neben der Alterspension kann man auch vollversichert weiterarbeiten.

    LG

    als Antwort auf: geringf. Beschäftigung + Prämie #24602

    Liebe Kolleginnen,

    @ Ingrid: Echt kein Problem, ich verhaue mich auch manchmal (hilft nichts, wo gehobelt wird, fliegen auch die Späne!).

    @ Brigitte: Wenn es sich wirklich um eine absolut einmalige Prämie handelt, ist halt tatsächlich Vollversicherung gegeben. Da hilft auch nichts.

    LG

    als Antwort auf: Fahrtenbuch/Zweitwohnsitz/Vertreter #24616

    Hallo Sonja,

    das wäre dann das Betriebsstätten-FA.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug Wohnung #24628

    Hallo DK!

    Nachdem die „Mietvariante“ die teurere Variante ist, muss diese herangezogen werden.
    Ich gehe davon aus, dass der DG die Betriebskosten trägt!

    Folgende Berechnung:
    Miete incl. BK 1.322,–
    – 25% pauschaler Abschlag = -333,50
    Zwischensumme 991,50
    ‚- Kostenbeitrag des Arbeitnehmers = – 522,– (1.322 minus 800)
    ergibt den relevanten SB = 469,50

    LG

    als Antwort auf: Überstunden-Berechnung #24619

    Hallo Walter,

    alle deine Schlussfolgerungen sind richtig.

    LG

    als Antwort auf: Altersteilzeit Urlaub #24606

    Hallo,

    wenn Urlaub in Einarbeitungsphase verbraucht wurde, gilt das auch für die Freizeitphase (ausjudiziert vom OGH).

    LG

    als Antwort auf: Lohnsteuer bei Mitarbeiterin vergessen #24608

    Hallo Alexa,

    oje, bis 15.2. wäre eine Rollung möglich (und auch notwendig) gewesen.

    Ev. jetzt Vorgangsweise mit FA abstimmen.

    LG

    als Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung Finanzamt #24612

    Hallo Nicole,

    ev. will das FA noch abwarten, da ja die L16 bis Ende Februar übermittelt werden können…

    LG

    als Antwort auf: Zielerreichungsprämie / Abfertigung alt #24592

    Hallo elkobert,

    hatte in letzter Zeit leider verdammt viel zu tun, kann erst heute eine Antwort schreiben.

    Wenn der Schnitt aus den 3 Jahren höher ist als über die 12 Monate, handelt es sich um eine „freiwillige“ Abfertigung in der LSt (für den den 12-Monats-Schnitt übersteigenden Betrag).
    Sollte er niedriger sein, besteht aus arbeitsrechtlicher Sicht aber ein Anspruch auf Grund des 12-Monats-Schnitts.

    Alles klar?

    LG

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