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Allgemeiner Hinweis der Redaktion für sämtliche Inserenten in der PV-Info-Online-Jobbörse:
Bitte gebe Sie im Interesse potenzieller Bewerber, falls möglich, mit einem kurzen Beitrag bekannt, wenn die ausgeschriebene Stelle besetzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
LINDE VERLAG WIEN Ges.m.b.H.
Scheydgasse 24
A-1210 Wien
Tel.: ++ 43 / 1 / 24 630 – 95
Fax: ++ 43 / 1 / 24 630 – 51
E-Mail: roman.krammer@lindeverlag.atDVR 0002356; Firmenbuchnummer: 102235X;
Firmenbuchgericht: HG Wien; UID:ATU14910701Allgemeiner Hinweis der Redaktion für sämtliche Inserenten in der PV-Info-Online-Jobbörse:
Bitte gebe Sie im Interesse potenzieller Bewerber, falls möglich, mit einem kurzen Beitrag bekannt, wenn die ausgeschriebene Stelle besetzt ist.
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Dr. Roman Krammer
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Dr. Roman Krammer
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Dr. Roman Krammer
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Firmenbuchgericht: HG Wien; UID:ATU14910701Allgemeiner Hinweis der Redaktion für sämtliche Inserenten in der PV-Info-Online-Jobbörse:
Bitte gebe Sie im Interesse potenzieller Bewerber, falls möglich, mit einem kurzen Beitrag bekannt, wenn die ausgeschriebene Stelle besetzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
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Firmenbuchgericht: HG Wien; UID:ATU14910701Liebe Roswitha!
Im Namen der Redaktion danke ich Ihnen für Ihr Angebot, im Themenbereich „Sonstiges“ des Forums auch Fragen des Versicherungsrechts zu erörtern. Schauen wir mal, ob es genützt wird und sich interessante Diskussionen ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
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Fax: ++ 43 / 1 / 24 630 – 51E-Mail: roman.krammer@lindeverlag.at
DVR 0002356; Firmenbuchnummer: 102235X;
Firmenbuchgericht: HG Wien; UID:ATU14910701Lieber Toni!
Wahrsccheinlich meinen Sie den folgenden Artikel:
Kunesch, Geschäftsführer in der Personalverrechnung, PV-Info 5/2007, 19.
Im selben Heft der PV-Info (Mai 2007) gibt es auch einen Beitrag von Dr. Thomas Rauch zum gewerberechtlichen Geschäftsführer.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
LINDE VERLAG WIEN Ges.m.b.H.
Scheydgasse 24
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Tel.: ++ 43 / 1 / 24 630 – 95
Fax: ++ 43 / 1 / 24 630 – 51E-Mail: roman.krammer@lindeverlag.at
DVR 0002356; Firmenbuchnummer: 102235X;
Firmenbuchgericht: HG Wien; UID:ATU14910701S.g. Dani S.!
Die Funktion „Private Nachrichten“ (PN) wurde von Seiten des Medieninhabers dieses Forums deaktiviert, da es zu Belästigungen bzw. einer Flut von „Spam“-Nachrichten gekommen war.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
LINDE VERLAG WIEN Ges.m.b.H.
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Fax: ++ 43 / 1 / 24 630 – 51E-Mail: roman.krammer@lindeverlag.at
DVR 0002356; Firmenbuchnummer: 102235X;
Firmenbuchgericht: HG Wien; UID:ATU14910701Liebe Daniela!
Spät – aber doch – darf ich Ihnen im Auftrag der PV-Info-Redaktion das nachfolgende Antwortschreiben von Frau Mag. Elisabeth Köck zur Kenntnis bringen, welches aufgrund der grundsätzlichen Fragestellung für die Leser dieses Forums von allgemeinem Interesse sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
Liebe Daniela,
Ihre sehr berechtigte Frage trifft eine grundsätzliche Problematik, da die gesetzlichen Regelungen und der KV-Gastgewerbe uns keine „Patentlösungen“ liefern. Das Ergebnis kann daher nur durch eine sinnvolle Auslegung und Interpretation der jeweiligen Normen gefunden werden.
Eine Kleinigkeit vorweg: der KV-Gastgewerbe geht ausdrücklich von 173 (=173,0) Monatsstunden aus, aber das ist sicher Ihr kleinstes Problem.
Bezüglich der Stundenberechnung ist allgemein zu sagen:
Wir gehen einerseits von einer 40-Stundenwoche aus, bewegen uns also auf der Basis der Stundenzählung pro Woche und andererseits von 173 Stunden pro Monat.
Während die Wochenstunden in vollen Wochen immer exakt messbar sind, stellen die Monatsstunden einen Durchschnittswert dar.Grundsätzlich sind die Frage der Erfüllung der NAZ und die Berechnung von eventuellen Überstunden zu unterscheiden.
NAZ:
Auch wenn ein Arbeitnehmer während der Woche eintritt, ist im KV-Gastgewerbe ausdrücklich von der 5-Tagewoche (bei 7 Kalendertagen) auszugehen. Näheres definiert der KV nicht.
Als praktische Lösung möchte ich 2 Varianten aufzeigen:
Variante 1:
In Ihrem Beispiel mit 5 Kalendertagen in der ersten Woche wären das mathematisch genau 3,57 Arbeitstage. Da der KV aber nur ganze freie Tage kennt und der Arbeitnehmer einseitig aber nicht schlechter gestellt werden darf, wäre abzurunden. Der AN hätte trotzdem 2 Tage frei. Das ist die korrekteste, aber auch teuerste Lösung.Variante 2:
Von der Stundenanzahl ausgehend, erscheint auch eine Aliquotierung der 40 Wochenstunden möglich.
40 St/Wo : 7 KT x 5 KT = 28,57. Der Arbeitnehmer hätte in der aliquoten Woche 28,57 Stunden zu leisten.In den Folgewochen sollte er auf seine kollektivvertraglichen Stunden bzw. Arbeitstage kommen, auch bei ungleichmäßiger Verteilung.
Wieweit Ihre weitere Arbeitzeiteinteilung dem Arbeitzeitgesetz entspricht kann ich aufgrund der Angaben nicht beurteilen.Die offensichtliche Arbeit an nur 4 Tagen in der Folgewoche könnte durch späteren Einsatz an 6 Tagen ausgeglichen werden. Lt. KV kann der 6. Arbeitstag (auch ohne Vereinbarung) innerhalb von 13 Wochen durchgerechnet werden.
Für die Frage der eventuell anfallenden Überstunden ist von der höchstzulässigen Tages- bzw. Wochenarbeitszeit auszugehen.
Hier sind die genaueren Voraussetzungen lt. KV davon abhängig, ob sie einen Durchrechnungszeitraum in Ihrem Betrieb vereinbart haben bzw. diesen als Saisonbetrieb automatisch nutzen können. Der jeweilige Stundenrahmen ist im Buch von Herrn Ortner und mir „Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie“ genau dargestellt.Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen nicht allzu viele „Kopfschmerzen“ bei diesen sicher nicht einfachen Arbeitszeitfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Elfriede KöckSehr geehrte Frau Szabor!
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das darin ausgedrückte Interesse an unserem Seminar „Dienstreise NEU“!
Herrn Mag. Treer ist es aus terminlichen/beruflichen Gründen leider nur möglich, bei den Seminarterminen in Wien als Co-Referent zu fungieren.
Die „Bundesländertermine“, inklusive jenem in Linz am 19. Juli, bestreitet Herr Ortner als alleiniger Vortragender. Ich bin jedoch überzeugt, dass auch Herr Ortner ein kompetenter Ansprechpartner ist und Ihnen wichtige Anregungen für die Beantwortung Ihrer Praxisfragen geben kann.
Falls Sie sich an Herrn Mag. Treer persönlich wenden möchten, empfiehlt unsere Seminarabteilung, nach Möglichkeiten einen der Seminartermine in Wien (26. Juli bzw. 18. September 2007) zu buchen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
LINDE VERLAG Wien GmbH
1210 WienSehr geehrte Frau Szabor!
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das darin ausgedrückte Interesse an unserem Seminar „Dienstreise NEU“!
Herrn Mag. Treer ist es aus terminlichen/beruflichen Gründen leider nur möglich, bei den Seminarterminen in Wien als Co-Referent zu fungieren.
Die „Bundesländertermine“, inklusive jenem in Linz am 19. Juli, bestreitet Herr Ortner als alleiniger Vortragender. Ich bin jedoch überzeugt, dass auch Herr Ortner ein kompetenter Ansprechpartner ist und Ihnen wichtige Anregungen für die Beantwortung Ihrer Praxisfragen geben kann.
Falls Sie sich an Herrn Mag. Treer persönlich wenden möchten, empfiehlt unsere Seminarabteilung, nach Möglichkeiten einen der Seminartermine in Wien (26. Juli bzw. 18. September 2007) zu buchen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Krammer
LINDE VERLAG Wien GmbH
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