pmstich

Verfasste Forenbeiträge

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  • #18694

    Hi Kücken,

    also ich würde schon meinen, wenn dem DN eine gewisse Nachzahlung zusteht, könnte eine Provision vom letzten Jahr sein die sich erst zum Jahresende ergeben hat, dass er die trotz Austritt sehr wohl noch bekommt. Wenn es der DG unter dem Tisch fallen lässt und der DN nichts mehr fordert, wird niemand mehr danach schreien. Aber wenn es vertraglich geregelt ist, dass er nach zB Umsätzen eine Provision bekommt, kann er die sicherlich einklagen. Aber wenn du das so genau wissen willst, würde ich ganz ehrlich beim FA nachfragen. Wenn ich diesen konkreten Fall hätte, würde ich auf alle Fälle beim FA nachfragen, wie das lohnzetteltechnisch funktioniert. Ich glaube, am richtigsten wäre es, das richtige Jahr nochmals zu „öffnen“, in den Austrittsmonat die Zahlung abzurechnen und den L16 zu korrigieren.

    lg
    Petra

    #18692

    Hallo Kücken!

    Also man kann ausgeschiedenen DN immer noch was ausbezahlen. Wie das dein Programm kann, weiss ich nicht. Ich arbeite auf RZL. Da geht es auf jeden Fall. Man gibt in dem jeweiligen Abrechnungsmonat Aufrollung des Austrittsmonats ein und kann dann noch diverses abrechnen. Natürlich sende ich dann nochmals einen richtigen L16 weg.

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

    lg
    Petra

    #18748

    Hi Chris!

    Ich weiss nicht ob sich dein Fall schon erledigt hat. Kann dir auch nicht mit irgendwelchen Gesetzen helfen.

    Ich würde dem DN alle offenen Überstunden ausbezahlen. Mit der Basis vom Abrechnungsmonat. Die Vorjahre aufzurollen und sämtliche Jahreserklärungen zu berichtigen würde ich nicht. Steht sich der Aufwand dafür? Denn wenn du aufrollst, dann sollten ja auch die wrklich geleisteten Überstunden und Mehrstunden im jeweiligen Monat auch abgerechnet werden. Gibt es denn so genau Zeitaufzeichnungen der letzten Jahre, dass man dies genau nachvollziehen kann?
    Die Gutstunden gehören als Mehr- und Überstunden abgegolten. Aber dafür sollte es eben auch genaue Aufzeichnungen geben. Wenn es nichts mehr gibt, würde ich die Gutstunden, wenn sie eine Vollzeitkraft ist, als 50% Überstunden ausbezahlen. Wenn sie eine Teilzeitkraft ist, muss die Gutstunden eben auf Mehr- u. Überstunden aufteilen. Auch die Gutstunden würde ich mit der Basis vom Abrechnungsmonat berechnen. Eine Mischung der letzten Jahre als Basis finde ich nicht gut und schwer nachvollziehbar.

    Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie Hilfe geben.
    lg
    Petra

    #18706

    Danke Martin, Danke Roland für euren Beitrag.

    Habe jetzt über eine weitere Quelle bestätigt bekommen, dass er DB und DZ befreit und KommSt-pfl. ist.

    lg
    Petra

    #18604

    Danke Martin, Danke Sylvia für eure Mitteilung.

    lg
    Petra

    #18680

    Lieber Roland!

    Herzlichen Dank. Habe mir die Sachen aus dem Kodex rausgesucht. Du hast mir sehr geholfen. Danke.

    lg
    Petra

    #18600

    Hallo Dani,

    da ich auch mal eine Teilzeitkraft f. 20h/Wo. war und auch Mehrstd. hatte, war es bei mir so, das in der Praxis das Lohnkto. ausgedruckt wurde und einfach von diesem Jahr der Durchschnitt gerechnet wurde. Dies wurde dann als SZ abgerechnet. Ob es genaue Unterlagen dazu gibt, weiss ich jedoch leider nicht.

    lg
    Petra

    #18469

    Nochmals Danke. Sie haben mir wirklich sehr geholfen. Hätte echt nicht gewusst, wer mir da noch helfen kann, nachdem ich mich ergebnislos an viele Stellen gewendet habe.

    Danke.

    lg
    Petra

    #18475

    Danke Sylvia, Danke Hr. Kraft für Eure Hilfe.

    lg
    Petra

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