Da ich ja nach über 1 Jahr wieder bei 0 beginne werde meinen Fragen nahezu banal wirken.
1. bei der Pendlerpauschale und beim Pendlereuro gibt ja die „neue“ Drittelungregel
4-7 Tage = 1/3
8-10 Tage = 2/3
ab 11 Tage = 3/3
Das bezieht sich auf die Arbeitstage oder? An denen der DN tatsächlich zu seinem Dienstortgefahren ist.
2. Wenn ein ein N25a über 60 Jahre ist, darf ich von den 15,07% SV (wenn er Ang. Ist) noch die 0,55% IE abziehen?
Heißt ich verrechne nur 14,52%?