Peteros

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  • #24654

    Da ich ja nach über 1 Jahr wieder bei 0 beginne werde meinen Fragen nahezu banal wirken.

    1. bei der Pendlerpauschale und beim Pendlereuro gibt ja die „neue“ Drittelungregel

    4-7 Tage = 1/3
    8-10 Tage = 2/3
    ab 11 Tage = 3/3

    Das bezieht sich auf die Arbeitstage oder? An denen der DN tatsächlich zu seinem Dienstortgefahren ist.

    2. Wenn ein ein N25a über 60 Jahre ist, darf ich von den 15,07% SV (wenn er Ang. Ist) noch die 0,55% IE abziehen?
    Heißt ich verrechne nur 14,52%?

    #24653

    Das wäre ein Traum wenn sich der eine oder andere finden wird.ich werde mich dem guten Samariter natürlich nach meiner Prüfung erkenntlich erweisen.

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