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27.1.2012 um 10:57 Uhr #21962personalverrechnerTeilnehmer
Hallo Roland,
danke für die Antwort.
In unserem Fall war die DN vor der Bildungskarenz nicht in Karenz, sondern war als Teilzeitkraft beschäftigt. Für uns gilt diese Judikatur also nicht. Wir werden eine A+E senden müssen.
Ich war auf einem WIFI-Seminar und der Trainer hatte auch deine Initialien – vielleicht ist es Zufall oder du warst es wirklich.
LG
25.1.2012 um 10:44 Uhr #21963personalverrechnerTeilnehmerHallo,
ich war vor ein paar Tagen auf einem Seminar und ich habe dort folgendes gehört:
Die Arbeitnehmerin befindet sich zur Zeit des Beginns des absoluten Beschäftigungsverbotes in Bildungskarenz.
Wochengeldbezug: Weiterbildungsgeld erhöht um 80%
OGH 10 ObS 29/10s vom 19.10.2010Das würde doch bedeuten, dass der Arbeitgeber keine Arbeits- und Entgeltbestätigung schicken muss.
Freundliche Grüße!
23.12.2011 um 8:25 Uhr #21958personalverrechnerTeilnehmerHallo Roland,
herzlichen Dank für deine schnelle und ausführlich erklärte Antwort!
LG
19.12.2011 um 9:40 Uhr #23920personalverrechnerTeilnehmerHallo Roland,
herzlichen Dank für deine Antwort!
LG
9.6.2010 um 14:47 Uhr #22851personalverrechnerTeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Antwort.
Ich habe mir unsere Berechnung nochmal durch den Kopf gehen lassen – müsste so stimmen.
LG
28.5.2010 um 8:41 Uhr #22853personalverrechnerTeilnehmerHallo Roland,
Wir haben seit 1. Jänner BMD im Einsatz und die Lohnarten haben wir wiefolgt in der Bruttoerfassung:
Gehalt: 1315,50
Lohnausgleich ATZ lfd: 657,75
Altersteilzeit Differenz: 657,75
Sonderzahlung 1/4 jährlich: 657,75
Lohnausgleich ATZ SZ: 328,88
Altersteilzeit Diff. svsz: 328,88Wir sind uns nicht sicher, ob der Betrag in der LA Sonderzahlung stimmt, da wir die SZ nur vom Teilzeitentgelt (1315,50/2, da halbe SZ pro Vierteljahr) berechnet haben, dafür haben wir aber eine LA Lohnausgleich ATZ SZ. Im alten Programm hatten wir die LA Lohnausgleich ATZ SZ nicht, dafür aber eine einzige LA Sonderzahlung, in der der Lohnausgleich eingerechnet war (zB: (1315,50+657,75)/2=986,63).
Bei BMD gibt uns keiner Auskunft, welche Variante wir anwenden sollen.Danke für die Rückmeldung.
19.5.2009 um 16:36 Uhr #21516personalverrechnerTeilnehmerHallo Andrea,
einen Link habe ich leider nicht, wir haben das Abo…
Lg Birgit
19.5.2009 um 11:51 Uhr #21518personalverrechnerTeilnehmerHallo!
Roland, erstmal vielen Dank für die Info, der Beitrag hat mir wirklich sehr weitergeholfen für meine obige 1. Frage.
Andrea, du findest den Beitrag ab S. 14 ff.Also so wie ich das jetzt verstanden habe, muss man sobald der DN ganz aus dem EFZ-Anspruch herausfällt, als BMGL 50% vom letzten (sv-pfl. laufenden) Bezug heranziehen.
Weiß vielleicht noch jemand eine Antwort auf meine 3. Frage?
Vielen Dank,
lg Birgit18.5.2009 um 16:05 Uhr #21512personalverrechnerTeilnehmerHallo Andrea,
ja das wird bei unserem DN auch bald sein, dass er kein Entgelt mehr bekommt. Nur frage ich mich wie ich dann noch Abfertigung abführen soll wenn ich keine Grundlage mehr habe…
bei der GKK hätte ich schon angerufen, da habe ich jedoch nur den Verweis auf diesen Fragen-Antwort-Katalog bekommen den man auf der Homepage findet, aber wie du schon sagst, sehr verwirrend das Ganze.
Aber ich weiß jetzt, dass man eine Abmeldung erst schicken muss, wenn der DN auch kein Krankengeld mehr von der GKK bekommt, dh. da muss er schon ziemlich lange krank sein, dass das zur Anwendung kommt.
Lg Birgit
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