Martin hat geschrieben:
> Wenn vertraglich die auszahlung jaehrlich erfolgt sehe ich einen 12 Monate
> Schnitt.
Genau!
Aber muss ja nicht so sein! Wenn es anders definiert wird, dann kann es auch nach 3 oder 6 Monaten erfolgen, oder?
Oder gibt es hier ein Gesetz, welches es so vorschreibt?
Das ist variabel!
Je nachdem, wie es bei geregelt ist.
Bei uns gibt es zum Beispiel keine Überstunden … somit haben wir den Stress nicht 🙂
rkraft hat geschrieben:
> Eine Vereinbarung über eine Überstundenpauschale, die ausdrücklich 10
> Überstunden umfassen soll, ist – mangels gegenteiliger Vereinbarung – im
> Zweifel so zu verstehen, dass der Arbeitnehmer im Falle eines
> entsprechenden Arbeitsbedarfs bzw dienstlicher Anordnung grundsätzlich zur
> Erbringung von (durchschnittlich) monatlich nicht bloß 6,7, sondern 10
> Überstunden (mit 50 % Zuschlag) verpflichtet ist, ohne diese gesondert
> abgegolten zu bekommen. Dabei sind dem/der Arbeitnehmer/in auch die während
> Entgeltfortzahlungszeiten wie Krankenstand, Urlaub, Feiertag etc nach dem
> Ausfallsprinzip gutzuschreibenden Überstunden auf die 10 Überstunden
> anzurechnen.
> Selbstverständlich muss die ÜSt-Pauschale betraglich so festgelegt sein,
> dass sie wertmäßig die 10 Überstunden (ÜSt-Grundlohn + ÜSt-Zuschlag) auch
> wirklich abdeckt. Außerdem muss der Arbeitgeber (mindestens 1-mal jährlich)
> eine Deckungsprüfung durchführen, also kontrollieren, ob die ÜSt-Pauschale
> den/die Arbeitnehmer/in im Jahresdurchschnitt nicht schlechter stellt als
> die Einzelverrechnung der tatsächlich geleisteten (zuzüglich der für
> Entgeltfortzahlungszeiten gutzuschreibenden) Überstunden.
>
> Rainer Kraft
> Informationen und wertvolle Downloads zur Personalverrechnung:
> http://www.arbeitsrecht-kraft.at
> http://www.facebook.com/magrainerkraft
Super ausführlich und verständliche Erklärung!
Danke dafür!
Martin hat geschrieben:
> Ja. Nur will das der Dienstnehmer?
> Bei Pfaendung, Alimente, etc will DN manchmal lieber das Geld vom Finanzamt
> damit es nicht am L16 aufscheint
Ja genau!
Das ist Gang und Gebe – auch bei uns 🙂