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  • #24809

    Martin hat geschrieben:
    > Wenn vertraglich die auszahlung jaehrlich erfolgt sehe ich einen 12 Monate
    > Schnitt.

    Genau!
    Aber muss ja nicht so sein! Wenn es anders definiert wird, dann kann es auch nach 3 oder 6 Monaten erfolgen, oder?
    Oder gibt es hier ein Gesetz, welches es so vorschreibt?

    #24821

    Das ist variabel!
    Je nachdem, wie es bei geregelt ist.
    Bei uns gibt es zum Beispiel keine Überstunden … somit haben wir den Stress nicht 🙂

    #24727

    rkraft hat geschrieben:
    > Eine Vereinbarung über eine Überstundenpauschale, die ausdrücklich 10
    > Überstunden umfassen soll, ist – mangels gegenteiliger Vereinbarung – im
    > Zweifel so zu verstehen, dass der Arbeitnehmer im Falle eines
    > entsprechenden Arbeitsbedarfs bzw dienstlicher Anordnung grundsätzlich zur
    > Erbringung von (durchschnittlich) monatlich nicht bloß 6,7, sondern 10
    > Überstunden (mit 50 % Zuschlag) verpflichtet ist, ohne diese gesondert
    > abgegolten zu bekommen. Dabei sind dem/der Arbeitnehmer/in auch die während
    > Entgeltfortzahlungszeiten wie Krankenstand, Urlaub, Feiertag etc nach dem
    > Ausfallsprinzip gutzuschreibenden Überstunden auf die 10 Überstunden
    > anzurechnen.
    > Selbstverständlich muss die ÜSt-Pauschale betraglich so festgelegt sein,
    > dass sie wertmäßig die 10 Überstunden (ÜSt-Grundlohn + ÜSt-Zuschlag) auch
    > wirklich abdeckt. Außerdem muss der Arbeitgeber (mindestens 1-mal jährlich)
    > eine Deckungsprüfung durchführen, also kontrollieren, ob die ÜSt-Pauschale
    > den/die Arbeitnehmer/in im Jahresdurchschnitt nicht schlechter stellt als
    > die Einzelverrechnung der tatsächlich geleisteten (zuzüglich der für
    > Entgeltfortzahlungszeiten gutzuschreibenden) Überstunden.
    >
    > Rainer Kraft
    > Informationen und wertvolle Downloads zur Personalverrechnung:
    > http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    > http://www.facebook.com/magrainerkraft

    Super ausführlich und verständliche Erklärung!
    Danke dafür!

    #24800

    Martin hat geschrieben:
    > Ja. Nur will das der Dienstnehmer?
    > Bei Pfaendung, Alimente, etc will DN manchmal lieber das Geld vom Finanzamt
    > damit es nicht am L16 aufscheint

    Ja genau!
    Das ist Gang und Gebe – auch bei uns 🙂

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