Lösung gefunden. 🙂
Aus der NÖDIS, Nr. 7/Juli 2009, zu finden unter:
„Länger als einen Kalendermonat“
Besteht das Dienstverhältnis (DV) länger als einen Kalendermonat (z. B. von 28.7 bis 2.8) ist nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zur Beurteilung heranzuziehen. Beachten Sie bitte, dass das gebührende Entgelt im Ein- und/oder Austrittsmonat vor der Beurteilung auf ein „fiktives Monatsentgelt“ hochzurechnen ist.
Das heißt für mich: 300 für 6 Tage = 50/Tag x 30 = 1.500 fiktiv = Vollversicherung
Der letzte 100%ige Anspruch war natürlich in 05/2009, das war ein Tippfehler.
2007/2008 war der DN darüber hinaus schon einmal karenziert.
Hallo Roland,
vielen Dank für die Bestätigung und noch schöne Feiertage!
Grüße
Orlando