Antwort auf auf die anderen Fragen bin ich schuldig geblieben:
Meldung an das Arbeitsinspektorat würde ich wie gewohnt machen.
Bei der GKK würde ich sie anmelden und mit Beginn Karenz wieder abmelden und Ansprüche würde ich sagen für die eine Woche Gehalt, UZ und WR sowie Urlaubsanspruch bis Ende MuSchu – aber bitte noch andere Meinungen dazu einholen so sattelfest ist man da bei 3 Karenzen/Jahr auch nicht